Amazon und eBay gegen Produktpiraterie

Die beiden Online-Shopping-Größen haben gemeinsam mit der französischen Plattform Priceminister sowie zahlreichen Markenartiklern und Verbänden einen Pakt zur Bekämpfung des Verkaufs von Fälschungen geschlossen.

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Über 30 Konzerne und Verbände haben in Brüssel einen Pakt zur Bekämpfung des Verkaufs von Fälschungen und nicht lizenzierter Produkte übers Internet geschlossen. Zu den Unterzeichnern des Abkommens (PDF-Datei) gehören auf der einen Seite die Online-Shopping-Größen Amazon und eBay sowie die französische Plattform PriceMinister. Auf der anderen Seite stehen Markenartikler wie Adidas, LVHM, Microsoft, Nike, Nokia und Lobbyvereinigungen wie die Allianz Deutscher Film- und Fernsehproduzenten oder die Motion Picture Association (MPA). Die Vereinbarungen sollen zunächst für ein Jahr gelten und von der EU-Kommission auf Basis einer Befragung aller Beteiligten evaluiert werden. Während der Laufzeit sind regelmäßige Treffen mit allen Beteiligten unter der Ägide der Brüsseler Regierungseinrichtung geplant.

Kern des "Memorandum of Understanding" sind Erläuterungen zum "Notice and Take-down"-Verfahrens nach US-Vorbild. Ein Plattformbetreiber erhält dabei Hinweise auf offenbar illegale Angebote und prüft dabei zunächst nicht, ob bei dem inkriminierten Inhalt tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt. Der umstrittene Content wird bei der Einhaltung bestimmter formaler Voraussetzungen in der Beschwerde vielmehr zunächst vom Netz genommen. Der Anbieter darf ihn aber auch wieder zulassen, wenn die andere Partei glaubhaft versichert, dass eine Rechtswidrigkeit auszuschließen ist. Sollte eine Notiz eines Rechteinhabers "ohne Ausübung der angemessenen Sorgfalt" erfolgen, muss dieser gemäß der Vereinbarung dem Plattformbetreiber zumindest den Ausfall von Anzeige- oder Verkaufsbeteiligungsgebühren erstatten.

Darüber hinaus umfasst die Erklärung "pro-aktive und präventive Maßnahmen". So sollen Rechteinhaber den Online-Verkäufern allgemeine Hinweise über besonders "piraterieanfällige" Produkte geben. Vorgesehen ist auch, dass sie den Plattformbetreibern auf deren Wunsch hin eine Liste mit Schlüsselbegriffen aushändigen, die von Schwarzen Schafen oft zum Verkauf offensichtlicher Fälschungen genutzt werden. Die Online-Händler sollen Angebote auf ihren Seiten zudem mithilfe "wirtschaftlich tragbarer und verfügbarer" Maßnahmen "aktiv kontrollieren". Dies dürfe aber nicht zu einer allgemeinem Verpflichtung zur Überwachung der Webseiten führen, was das EU-Haftungsrecht auch bereits ausschließt. Die Betreiber sollen nicht zuletzt Vorkehrungen treffen, um Namen und Anschriften von Kontoinhabern zu erfassen sowie Wiederholungstäter vom Online-Geschäft auszuschließen. (uk)