Neue Massenklage gegen US-Filesharer

Während ein US-Gericht den Weg für eine neue Massenklage der US Copyright Group freigemacht hat, regt sich unter Richtern langsam Widerstand gegen die von Rechteinhabern angestrengten Verfahren.

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Ein US-Gericht hat den Weg für eine der bisher größten Filesharing-Massenklagen in den Vereinigten Staaten freigemacht. Provider müssen auf Anweisung eines Bundesrichters die Identität von zahlreichen Nutzern preisgeben, über deren IP-Adresse der Silvester-Stallone-Streifen "The Expendables" per Bittorrent heruntergeladen worden sein soll. In diesem Fall verfolge die US Copyright Group im Auftrag des Rechteinhabers über 23.000 mutmaßliche Filesharer, berichtet das US-Magazin Wired.

Massenklagen der Copyright-Lobby gegen tausende Unbekannte ("John Does") sind in den USA schon seit mehreren Jahren üblich. In der Regel geben die Richter den Anträgen der Kläger statt und ordnen die Ermittlung der zu IP-Adressen gehörenden Anschlussinhaber an. Dabei kommt es in den seltensten Fällen tatsächlich zu einem Prozess. Üblicherweise enden die individuellen Verfahren mit einem Vergleich.

Bisher haben es nur zwei Fälle tatsächlich vor eine Jury geschafft, die den Beklagten jeweils hohe Schadensersatzzahlungen auferlegten. Die US-Amerikanerin Jammie Thomas Rasset war im dritten Prozess wegen mutwilliger Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar verurteilt. Der Student Joel Tenenbaum soll für 30 per Filesharing verbreitete Musiktitel 67.500 US-Dollar zahlen. In beiden Verfahren ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Allerdings billigen nicht alle US-Richter den Rechteinhabern einen uneingeschränkten Auskunftsanspruch gegenüber den Providern zu. Im November 2010 wies eine US-Bundesrichterin eine weitere Massenklage der Copyright Group mit dem Hinweis ab, nur Klagen gegen in ihrem Gerichtsbezirk gemeldete Personen anzunehmen. Mit der gleichen Begründung wies im Dezember vergangenen Jahres ein Richter die Massenklage eines Dienstleisters der Pornoindustrie ab.

In der vergangenen Woche wies ein weiterer US-Richter das Auskunftsbegehren eines kanadischen Pornoproduzenten ab, der die Anschlussinhaber zahlreicher IP-Adressen ermittelt haben wollte. IP-Adressen seien nicht mit Personen gleichzusetzen, befand der Richter laut TorrentFreak. Der Verstoß könne von jemandem im Haushalt des Anschlussinhabers begangen worden sein oder von einem Gast oder einem WLAN-Schwarzsurfer. Zudem müssten im Zusammenhang mit "Erwachsenenunterhaltung" die Interessen der möglicherweise zu Unrecht Beschuldigten besonders berücksichtigt werden. (vbr)