Landgericht Berlin weist Berufung gegen Wikipedia-Urteil zurück

In der Internet-Enzyklopädie darf auch weiterhin der Klarname des Hackers Tron genannt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 259 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

In der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia darf auch weiterhin der Klarname des 1998 verstorbenen Hackers Tron stehen. Die Pressekammer des Landgerichts Berlin wies die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg zurück, wie der Verein Wikimedia Deutschland jetzt mitteilt. Im Berufungsverfahren konnte die Pressekammer des Berliner Landgerichts weder eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Trons, noch des Persönlichkeitsrechts der Eltern feststellen. Wegen Aussichtslosigkeit der Klage erging der Beschluss des Gerichts ohne mündliche Verhandlung – der Instanzenweg ist für das Zivilverfahren damit ausgeschöpft.

Der Fall war der erste öffentliche Prozess, der in Deutschland um Wikipedia-Inhalte geführt wurde. In Folge der Einstweiligen Verfügung war der Verein Wikimedia Deutschland einige Tage lang gezwungen, die Weiterleitung der von ihm betriebenen Domain wikipedia.de auf die offizielle Internetadresse de.wikipedia.org abzuschalten. Nicht nur innerhalb der Wikipedia-Community hatte die Frage um die Namensnennung für erbitterte Diskussionen geführt, auch der Chaos Computer Club, dessen Sprecher Andy Müller-Maguhn als Fürsprecher der Eltern öffentlich auftrat, war in der Frage gespalten.

Der Anwalt der Eltern Friedrich Kurz war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Vorab hatte er jedoch angekündigt, weitere Rechtsmittel einlegen zu wollen und auch vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Der Anwalt der Wikimedia Deutschland Thorsten Feldmann zeigt sich jedoch optimistisch: "Der Beschluss des Landgerichts war ein Sieg ohne Wenn und Aber. Für uns ist die Sache damit erledigt."

"Wir sind froh, dass beide Gerichte unserer Auffassung gefolgt sind", meint der Erste Vorsitzende von Wikimedia Deutschland, Kurt Jansson. Er verbindet damit die Hoffnung, "dass damit nicht nur die juristische Auseinandersetzung, sondern auch die öffentliche Schlammschlacht um die Nennung des Namens endgültig beendet ist". Diese habe dem Ansehen von Tron – ganz im Gegensatz zu der Nennung seines Namens in einem enzyklopädischen Kontext – geschadet. (Torsten Kleinz) / (anw)