Volltextsuche des Buchhandels auf der Startlinie

Die für die Einrichtung der Plattform Volltextsuche online (VTO) nötigen Verträge wurden nun unterschrieben. Unterdessen bahnt sich für Projektbetreiberin MVB juristischer Ärger mit einem VTO-Konkurrenten um den Begriff "Volltextsuche" an.

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Die MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels hat mit der Hanseatischen Gesellschaft fĂĽr Verlagsservice (hgv) den Vertrag fĂĽr die technische Umsetzung des Projekts Volltextsuche online abgeschlossen. Die hgv, ein Unternehmen der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, stand bereits zuvor als Kooperationspartner fest. Ab Mitte Februar 2007 soll es Verlagstitel auf die VTO-Plattform aufspielen und schrittweise fĂĽr die Internetsuche freischalten. Laut Mitteilung haben rund 20 Verlage den Nutzungsvertrag von Volltextsuche online unterschrieben und ĂĽber 160 Verlage den "Letter of Intent" unterzeichnet.

Das im Oktober auf der Buchmesse in Frankfurt vorgestellte VTO sei offen für alle Verlage und Buchhandlungen, teilt MVB weiter mit. Wesentliches Ziel des Projektes sei es, die Rechte der Autoren und Verleger an ihren Werken auch im Internet zu sichern. Kooperationen mit Suchmaschinenbetreibern sollen möglichst viele Kunden anziehen.

Indes hat der Berliner Buchsuchdienstleister Midvox nach eigenen Angaben "anwaltliche Maßnahmen" gegen das Onlinemagazin für den deutschen Buchhandel auf börsenblatt.de ergriffen, weil dies sich geweigert habe, einen Midvox-Banner zu schalten. In dem Banner werde auf 92.500 Titel von rund 1100 Verlagen hingewiesen, über die eine Volltextsuche möglich sei. Laut Midvox habe das Börsenblatt, das vom MVB betrieben wird, den Banner abgelehnt, weil durch die Nutzung des Begriffes "Volltextsuche" eine Verwechslungsgefahr mit dem Projekt "Volltextsuche online" bestehe. Midvox meint, der Begriff Volltextsuche sei als rein beschreibender Begriff nicht unterscheidungsfähig und damit markenrechtlich nicht schützbar. (anw)