US-Börsenaufsicht will Internet bei Aktien-Neuemissionen stärker berücksichtigen
Die Gesetze, auf deren Grundlage Informationen über Initial Public Offerings veröffentlicht werden, sind nach Meinung der Securities and Exchange Commission überholungsbedürftig.
Die US-amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) will für den Markt der Aktien-Neuemissionen moderne Kommunikationsmittel, insbesondere das Internet, stärker berücksichtigen. Die bestehenden Gesetze gingen auf Initiativen in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts zurück und seien längst nicht mehr zeitgemäß, schreibt das Wall Street Journal. Zwar sei die Nutzung des Internet im Zusammenhang mit Aktien-Neuemissionen (Initial Public Offerings, IPO) nicht verboten, doch seien für die dort übermittelten Informationen noch jene maßgeblich, die über Prospekte oder Roadshows verbreitet würden. Ansonsten könnten die Unternehmen, die Aktien anbieten wollen, in gesetzliche Kalamitäten geraten, wenn Veröffentlichungen im Web abweichen.
Daher schlägt die SEC vor, beispielsweise die Übertragung von Marketing-Veranstaltungen zu IPO formal zu erlauben. Für diese sollen dann alle potenziellen Investoren zugelassen sein und nicht wie üblich ein paar Eingeladene. Auch sollen Aktien-Interessenten via E-Mail über Preise informiert werden dürfen. Das seien zwar nur erste kleine Schritte der Innovation, heißt es in dem Zeitungsbericht, aber immerhin würde die SEC zum ersten Mal überhaupt das Internet im Zusammenhang mit IPO berücksichtigen. Zwar gebe es bislang strikte Regeln für die schriftliche Kommunikation, aber nicht für das gesprochene Wort auf Marketingveranstaltungen. Das könne sich ändern, wenn diese beispielsweise von Webcams festgehalten und transkribiert würden. (anw)