EU-Datenschützer stellen Richtlinien zur Nutzung von Ortungsdaten auf

Die "Artikel 29"-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten hat eine Stellungnahme zur Handhabe von Ortungsdiensten auf Mobilgeräten veröffentlicht, wonach Anbieter eine explizite Einwilligung von Nutzern einzuholen haben.

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Nutzer von ortsbezogenen Mobildiensten sollen nach dem Wunsch europäischer Datenschützer klar über die Verwendung ihrer Daten informiert werden, um dieser explizit zustimmen zu können. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) der " Artikel 29"-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten hervor. Anbieter ortsbezogener Dienste könnten einen "vertraulichen Überblick über Gewohnheiten und Handlungsmuster" von Smartphone-Besitzern gewinnen und "umfassende Profile erstellen", heißt es darin. Die Technik erlaube eine "ständige Überwachung von Standortdaten".

Die Datenschützer schlagen auf Basis der bestehenden einschlägigen EU-Richtlinien vor, dass Anwendungen, die Standortdaten verwenden wollen, den Nutzer zunächst "unmissverständlich" über Umfang und Zweck der Datenerhebung aufklären und dann die Zustimmung einholen. Zugleich sollen Nutzer einstellen können, wie genau die Ortung erlaubt wird. Aktivierte Ortungsdienste sollen auf dem Gerät zudem dauerhaft sichtbar angezeigt werden. Weiter soll der Nutzer sämtliche auf seinem Gerät gespeicherten Ortungsdaten jederzeit löschen können.

Betroffene sollen dem Dokument zufolge auch das Recht haben, Einsicht in die über sie aufbewahrten Standortinformationen und darauf eventuell aufbauende Profile zu nehmen und diese zu korrigieren oder zu löschen. Generell dürften Provider die Informationen nicht länger aufbewahren, als für die akute Anwendung nötig. Sollte es nötig sein, zur Verbesserung eines auf Geodaten basierenden Systems Nutzungsangaben über einen längeren Zeitraum hinweg vorzuhalten, müsse dies anonymisiert und mit größter Sorgfalt erfolgen. Besondere Auflagen seien bei der Einholung von Einwilligungen von Kindern und Beschäftigten zu beachten.

Die Stellungnahme der Datenschützer folgt auf die jüngsten Aufreger um ortsbezogene Daten in den Smartphone-Betriebssystemen von Apple und Google. Beide Unternehmen waren zuletzt wegen ihres Umgangs mit Nutzerdaten in die Schlagzeilen geraten. Bei Apple sorgte eine Datei mit gespeicherten Ortungsdaten auf dem iPhone für Aufregung. Ebenso war Google wegen des Umgangs mit Daten in seinem Mobilbetriebssystem Android ins Visier der Datenschützer und der US-Politik geraten. (vbr)