Australier dürfen auch künftig öffentlich "Happy Birthday" singen

Nach heftigen Protesten am ursprünglichen Gesetzentwurf hat nun eine abgemilderte Fassung beide Kammern des australischen Parlaments passiert.

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Das Gesetz Copyright Amendment Bill 2006 hat diese Tage beide Kammern des australischen Parlaments passiert. Zuvor war der Regierungsentwurf, der im November heftige Proteste ausgelöst hatte, entschärft worden. Nun kann der australische Generalstaatsanwalt Philip Ruddock in der von ihm vorgelegten FAQ auf die Frage, "Kann ich künftig in der Öffentlichkeit Happy Birthday singen", beschwichtigend mit "Ja" antworten. Lediglich der Text des Liedes stehe unter Copyright, einfaches Singen reiche nicht für eine Sanktion aus. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten und – als neue Bestimmung – im März 2008 überprüft werden.

Im November hatten insbesondere der Verband der australischen Internetwirtschaft, die Internet Industry Association (IIA), kritisiert, dass mit dem Gesetzesvorhaben schon das öffentliche Singen populären Liedguts und viele andere Alltagshandlungen der Bürger kriminalisiert würden. Auch Wissenschaftler und der für Rechts- und Verfassungsfragen zuständige Ausschuss des australischen Senats haben gesagt, dass die Regierung weit über ihr Ziel der Anpassung des Copyrights an die digitale Gesellschaft und internationale Vorgaben hinausgeschossen sei. Diese Befürchtungen dürften nun beigelegt sein, sagte Ruddock.

In seiner FAQ heißt es, es müsse bei Radio- und Fernsehaufnahmen zwischen "librarying" und "time-shift recording" unterschieden werden. Das erste diene dazu, eine Sammlung zum wiederholten Anschauen anzulegen und sei nicht zulässig; das zweite dazu, eine Fernsehsendung zu einem versetzten Termin zu schauen. Das sei legitim und dabei dürften Familienmitglieder und Freunde zugegen sein. Diese Aufnahmen dürften aber nicht weggegeben, verkauft oder an öffentlichen Plätzen abgespielt werden. Bei Verbreitung derartiger Aufnahmen über das Internet sei mit zivilrechtlichen, in manchen Fällen auch strafrechtlichen Folgen zu rechnen. Das soll auch für Musikdateien gelten.

Nach dem nun beschlossenen Gesetz dürfen Käufer von CDs, Zeitungen oder Büchern die erstandenen Werke in andere Formate wie etwa MP3s umwandeln und dann auf Abspielgeräte wie den iPod übertragen. Allerdings ist es nicht zulässig, einen Kopierschutz auf einer CD zu umgehen. Eine private Kopie dürfe nicht einer befreundeten Person geschenkt oder geliehen werden, diese dürfe aber zusammen mit dem Käufer der Musik die Stücke anhören. Der Käufer dürfe aber wohl seine erworbenen Musikstücke an Familien- oder Haushaltsmitglieder ausleihen.

Laut der Tageszeitung Sydney Morning Herald bezeichnete Ruddock die Copyright-Reform als "durchbrechend" und richtungsweisend. Großbritannien, Kanada und Neuseeland seien dabei, die australische Lösung zu adaptieren. In Australien selbst gibt es aber immer noch Kritik an dem Gesetz. Die Bürgerrechtler der Electronic Frontiers Australia und die Labor Party zeigten sich zwar einverstanden mit den Modifizierungen, stoßen sich aber noch an Details. Die australischen Grünen lehnen das Copyright-Gesetzeswerk immer noch rundweg ab, da es auf Druck aus den USA nach Abschluss eines Freihandelsabkommens initiiert worden sei. (anw)