Jobcard für Sozialleistungen soll Kosten sparen

Die digitale Signaturkarte mit der Komponente "Elena" (elektronischer Einkommensnachweis) soll angeblich stärker in die Gewährung von Sozialleistungen eingebunden werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Die seit gut vier Jahren in der Planung befindliche Jobcard ist wieder einmal Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gibt es einen Referentenentwurf im Wirtschaftsministerium, der die digitale Signaturkarte mit der Komponente "Elena" (elektronischer Einkommensnachweis) stärker in die Gewährung von Sozialleistungen einbindet.

Nach dem Referentenentwurf soll die Jobcard offenbar zunächst für die Bezieher von Kinder-, Arbeitslosen- oder Wohngeld eingeführt werden und später für alle abhängig Beschäftigten Gültigkeit bekommen. Außerdem sollen Menschen, die einen Wohnberechtigungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen, eine Jobcard bekommen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei "Elena", die Bescheinigung über das aktuelle Einkommen durch den Arbeitgeber. Derzeit stellen Deutschlands Arbeitgeber 60 Millionen solcher Bescheinigungen im Jahr aus. Dieser teuer produzierte Papierberg soll ab 2008 durch eine zentrale Datenbank ersetzt werden, die die "Elena"-Meldungen der Arbeitgeber speichert. Auf die Datenbank sollen dann Arbeitsamt, Sozialamt oder Kindergeldstelle zugreifen können, wenn ein Antragsteller mit der Signatur der Jobcard die Zugriffsberechtigung erteilt hat. Dem Zeitungsbericht zufolge sollen die Bürger die Kosten für die Karte und die Signatur selber tragen. Im Wirtschaftsministerium schätze man, dass die Kosten "zukünftig bei 5 Euro in 3 Jahren liegen". Derzeit kosten Signaturen zwischen 20 und 75 Euro jährlich.

Der Referentenentwurf lässt dabei offen, ob für die Jobcard eine eigene Karte benötigt wird oder die Funktion auch auf dem kommenden neuen Personalausweis oder auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. Der Entwurf selbst ist ein spätes Resultat der Reformvorschläge der rotgrünen Koalition, die 2002 "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" beschloss, zu denen auch die Hartz IV-Reformen gehörten. Er soll im Januar vom rotschwarzen Bundeskabinett verabschiedet werden.

Bei den 2002 besprochenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurden der Jobcard gleich mehrere Funktionen zugeschrieben. Neben der multifunktionalen Einkommensbescheinigung sollte die Jobcard auch zur digitalen Steuerklärung oder zur "Überprüfung von Arbeitsverhältnissen" im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund passt eine Meldung der Gewerkschaft der Polizei in die aktuelle Diskussion. Zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert sie die Einrichtung einer zentralisierten, länderübergreifenden Bundesfinanzpolizei im Kampf gegen die Schwarzarbeit. Sie soll aus den Vollzugsdiensten des Zolls und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gebildet werden. (Detlef Borchers) / (jk)