NRW-Verfassungsschutzgesetz wird Landtag erneut beschäftigen

Bei dem Gesetz, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz etwa auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet geben soll, sieht die Opposition noch Diskussionsbedarf.

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  • dpa
Beim geplanten neuen Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht die Opposition im Landtag noch weiteren Diskussionsbedarf. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird es noch eine dritte Lesung des Gesetzes geben. Vor allem beim Abhören von Wohnungen gebe es noch Unklarheiten, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Carina Gödecke, am Donnerstag im Landtag. Das Gesetz wird nun bei der nächsten Sitzung in zwei Wochen erneut zur Abstimmung gestellt.
Angesichts der weiter bestehenden Bedrohung durch islamistische Terroristen soll das Gesetz die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitern. Damit soll nach Ansicht der Landesregierung eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um zum Beispiel Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrollieren zu können. "Mit dieser Gesetzesänderung tritt der Verfassungsschutz auf technische Augenhöhe mit den Verfassungsfeinden", sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP). So sei die geplante Kontrolle von Internet und Privatcomputern ein Mittel, um Informationen über Anschlagspläne zu erhalten. Das Gesetz soll dem Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen etwa auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet geben.
  • Zur Überwachung von Internet-Nutzern und der Datensammelei im Web siehe auch den Schwerpunkt "Deine Spuren im Netz" in der aktuellen Ausgabe von c't: