Schleswig-Holstein will Daten-Veröffentlichung im Internet einschränken

Die Landesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen, durch die die Verbreitung personenbezogener Informationen im Netz streng reglementiert werden soll.

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Die CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein hat einen Entwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen, durch die die Verbreitung persönlicher Informationen im Netz strengen Regeln unterworfen werden soll. Demnach sollen personenbezogene Daten im Internet nur noch veröffentlicht werden dürfen, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder dies eine Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubt. Ausgenommen werden sollen unter anderem Informationen, die in allgemein zugänglichen Quellen stehen oder die Betroffene selbst über sich veröffentlicht haben. Spätestens nach fünf Jahren sollen solche Internetveröffentlichungen generell gelöscht werden; sie sollen aber auch erneut eingestellt werden können.

Die Landesregierung will damit offenbar vor allem Verleumdungen, subjektive Bewertungen und das Schüren von Gerüchten über Online-Plattformen eindämmen. Die geplante Novellierung sieht auch erweiterte Dokumentationspflichten beim Erfassen und beim Transfer von Daten vor. Zusätzlich zur Herkunft der Informationen müsse künftig auch der Zweck der Erhebung festgehalten werden, hieß es in Kiel. Bei der Weitergabe von Daten müssten Empfänger, der Übermittlungszeitpunkt und -zweck sowie die jeweils transferierten Informationen selbst protokolliert werden. Die Aufzeichnungen darüber müssten ein Jahr gespeichert werden.

Behörden und andere öffentliche Stellen sollen laut dem Entwurf verpflichtet werden, die Betroffenen und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zu informieren, falls bei ihnen gespeicherte sensible Informationen wie Angaben zur Gesundheit oder ethnischen Herkunft unrechtmäßig übermittelt worden oder auf eine andere unrechtmäßige Weise an Dritte gelangt sind. Das ULD soll auch das bislang intern geführte Verzeichnis über automatisierte Datenverarbeitungsverfahren ins Internet stellen können. Es enthält detaillierte Angaben bis hin zu Sicherheitskonzepten von Kommunen, Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die IT-Systeme einsetzen. (anw)