Gesund, weil's draufsteht?

Seit knapp vier Jahren prüft die EU-Behörde EFSA, ob stimmt, was auf Etiketten von Lebensmitteln versprochen wird. Doch es gibt Kritik: Die Prüfung sei willkürlich, undurchsichtig und ignoriere anerkannte Forschungsergebnisse.

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Von
  • Thomas Gabrielczyk
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Seit knapp vier Jahren prüft die EU-Behörde EFSA, ob stimmt, was auf Etiketten von Lebensmitteln versprochen wird. Doch es gibt Kritik: Die Prüfung sei willkürlich, undurchsichtig und ignoriere anerkannte Forschungsergebnisse.

"Obst ist gesund", lautet eine Volksweisheit, und sie lässt sich sogar wissenschaftlich belegen. Aber trifft diese Wirkung auch für probiotische Joghurts zu, deren Bakterienkulturen angeblich das Immunsystem stärken? Und für andere funktionelle Lebensmittel, denen Vitamine oder Inhaltsstoffe aus Fischölen beigemengt sind, um den Körper fit zu halten?

Auf vielen Verpackungen und Anzeigen prangen solche Gesundheitsversprechen: "Aktiviert die Abwehrkräfte", "Senkt den Cholesterinwert" oder "Unterstützt die Gehirnfunktion". Schmecken kann diese Wirkungen niemand. Trotzdem achtet fast jeder zweite Deutsche – weltweit ist es jeder Dritte – beim Kauf neben Preis und Geschmack inzwischen auch auf einen gesundheitlichen Zusatznutzen. Das hat das Marktforschungsinstitut Ipsos in zwei aktuellen Studien herausgefunden.

Die Frage, ob der versprochene Nutzen für die Gesundheit stimmt, betrifft daher einen äußerst lukrativen Markt. Rund ein Fünftel höher schätzen Analysten die Gewinnmargen für Produkte, die mit einem sogenannten "Health Claim" werben, einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage. Die Klientel, die vom wissenschaftsgläubigen Manager über junge gesundheitsbewusste Eltern kleiner Kinder bis in die Ökoszene reicht, gilt als zahlungskräftig. Sind die Verbraucher davon überzeugt, dass ein Produkt ihrer Gesundheit oder ihrem Image nutzt, greifen sie auch gern tiefer in die Tasche.

Allein in Deutschland brachte das den Lebensmittelherstellern laut einer Marktanalyse von AC Nielsen Umsätze von gut fünf Milliarden Euro ein. Der weltweite Umsatz mit gesundheitsfördernden Lebensmitteln liegt bei 80 Milliarden Euro und könnte Marktforschern zufolge in den nächsten 20 Jahren zwischen 130 und 180 Milliarden Euro erreichen.

Hersteller dürfen allerdings nicht so ohne Weiteres gesundheitsbezogene Werbebotschaften auf ihre Produkte drucken. Die Europäische Union verpflichtet sie gemäß der 2007 in Kraft getretenen "Health-Claims-Verordnung" dazu, solche Aussagen auf ihre wissenschaftliche Stichhaltigkeit prüfen zu lassen und dafür ähnlich wie bei der Arzneimittelprüfung aufwendige klinische Studien einzureichen.

Doch die mit der Prüfung der Anträge beauftragte Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European Food Safety Authority) gerät derzeit von allen Seiten unter Beschuss. Der Vorwurf der Hersteller: eine völlig inkonsistente und intransparente Prüfpraxis mit unklaren Antragsvorgaben und willkürlichen Zulassungsbescheiden; Verbraucherorganisationen bemängeln, dass nach wie vor Produkte mit abstrusen Heilsversprechen auf den Markt kämen – jetzt mit dem Qualitätsvermerk der EFSA; und Forscher aus Universitätsinstituten werfen der Behörde vor, dass sie gesicherte Ergebnisse ignoriert und selbst vielversprechenden Produkten die Zulassung verwehrt.

Dabei verfolgte die EU mit der Prüfung der Werbeaussagen aus Verbrauchersicht ein hehres Ziel: Irreführende und zum Teil abenteuerliche Aussagen wie "Dieses Mineralwasser wirkt cholesterinsenkend" sollten damit passé sein. Dafür wurde die existierende Regelung über gesundheitsbezogene Werbeaussagen verschärft. Früher durften solche Angaben nur nicht irreführend und nicht krankheitsbezogen sein – ein Hersteller durfte also nicht behaupten, dass Produkt X der Krankheit Y vorbeugt. Allerdings mussten die Werbeaussagen keiner Behörde vorgelegt werden, bevor sie auf ein Produkt oder als Anzeigenslogan gedruckt wurden. Verstöße konnten nur geahndet werden, wenn sie schon passiert waren.

"Dieses Missbrauchsprinzip hat die Europäische Kommission durch die Health-Claims-Verordnung umgedreht. Um Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen, gilt jetzt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt", erklärt Professor Andreas Hahn von der Leibniz Universität Hannover. Sprich: Wird ein Claim nicht ausdrücklich bewilligt, ist er verboten. Also muss jetzt jede einzelne gesundheitsbezogene Werbeaussage eingereicht und geprüft werden. Dabei müssen sogenannte Ursache-Wirkung-Beziehungen zwischen bestimmten Inhaltsstoffen oder dem Lebensmittel selbst – etwa Trockenpflaumen – und der angeblichen Wirkung belegt werden.