Schweiz: Harte Pornos im Cache strafbar

Der in der Schweiz verbotene Besitz harter Pornographie liegt nach einem jüngsten Urteil des Bundesgerichts unter Umständen auch dann vor, wenn das einschlägige Material nur im Cache eines Browsers gefunden wurde.

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Von
  • Tom Sperlich

In der Schweiz können Verstöße gegen das Besitzverbot harter Pornographie unter Umständen auch dann geahndet werden, wenn das Material nur im Cache eines Internet-Browsers abgespeichert wurde. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts in Lausanne hervor. Das oberste eidgenössische Gericht musste sich mit einem Fall beschäftigen, in dem ein Mann wegen einiger im Browsercache seines Rechners gefundener einschlägiger Bilder zunächst verurteilt worden war; die Strafe wurde dann aber abgemildert.

In der Schweiz steht der Besitz sogenannter harter Pornographie (Kinderpornographie, Tier- oder Gewaltpornographie) unter Strafe. Strafbewehrt ist damit auch das Herunterladen von Material aus dem Netz. Dem Urteil zufolge kann sich auch strafbar machen, wer einschlägiges Material nur anschaut und nicht aktiv abspeichert, wenn die Daten in einem Cache auf dem Rechner bleiben. Die prinzipbedingte Vergänglichkeit der Cache-Dateien spricht nach Ansicht der Schweizer Bundesrichter nicht explizit gegen den Besitz – zumindest nicht "bei Benutzern, die über entsprechende Kenntnis verfügen".

Ein strafbarer Besitz könne dann vorliegen, "wenn ein Internetbenutzer den temporären Cache-Speicher so einstelle, dass die Daten mindestens für eine gewisse Zeit nicht gelöscht würden und es ihm möglich sei, ohne Internetverbindung darauf zuzugreifen", heißt es in der Begründung des Bundesgerichts. Wer dagegen etwa den Cache nicht als Offline-Speicher nutze, dem "fehle es am Herrschaftswillen“ über die temporären Dateien – unabhängig davon, ob er über die Funktionsweise des Cache-Speichers Bescheid weiß.

Das Urteil sorgt in der Schweiz für Diskussionen. Damit werde "ein Informatiker für den Konsum harter Pornografie bestraft, ein Bauer nicht", kritisierte ein ungenannter Rechtsexperte im Zürcher Tages-Anzeiger. Der Nachweis, dass jemand seinen Cache nicht geleert hat, um offline auf die Dateien zugreifen zu können, dürfte schwer zu führen sein. Darüber hinaus wird zu klären sein, was eine lange Speicherdauer ist. Das Bundesgericht stellt selbst fest, dass nun in jedem einzelnen Fall "nach den konkreten Umständen" zu entscheiden sei. "Ein ungeübter Computer-/Internetbenutzer, der von der Existenz des Cache-Speichers und den darin enthaltenen Daten nichts weiß, fällt als Täter (...) außer Betracht", erklärt das Bundesgericht. (vbr)