Media-Markt mahnt Online-Shops wegen fehlender Preisangaben ab

Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel geht derzeit im Auftrag seines Mandanten Media Markt gegen mehrere Online-Shops vor, die gegen die Preisangabenverordnung verstoßen sollen.

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Von
  • Holger Bleich

Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel geht derzeit im Auftrag seines Mandanten Media Markt gegen mehrere Online-Shops vor, die gegen die Preisangabenverordnung verstoßen sollen. Er moniert, dass bei den Preisinformationen zu einzelnen Produkten Hinweise auf die enthaltene Mehrwertsteuer und zu den entstehenden Versandkosten fehlen.

In der Tat sind im Paragraphen 1 der seit 2003 gültigen neuen Preisangabenverordnung (PAngV) diese so genannten erweiterten Informationspflichten geregelt. Bis dato galt es im Gegenteil sogar als wettbewerbswidrig, den Endverbraucher über die enthaltene Mehrwertsteuer aufzuklären.

Für viele Shops, etwa für Hardware-Versender, dürfte es schwierig sein, die Versandkosten pro Produkt anzugeben. Bestellt der Kunde viele Artikel, werden diese schließlich gemeinsam verschickt und damit ändert sich oft auch der Gesamt-Versandpreis. Ein abgemahnter großer Versender erklärte gegenüber heise online, genau aus diesem Grund die geforderte Unterlassungserklärung keinesfalls unterzeichen zu wollen.

Die Media-Saturn-Holding GmbH pocht darauf, dass sich die Konkurrenz an die Verordnung zu halten habe, weil man ansonsten mit dem eigenen Webshop Media Online im Wettbewerb benachteiligt sei. Der Mitbewerb verschweige teilweise die Versandkosten von Produkten und verstoße dabei nicht nur gegen Wettbewerbsrecht, sondern täusche auch die Konsumenten. "Der Gesetzgeber verlangt zum Schutz des Verbrauchers die Preisklarheit und -wahrheit, die Media Online seinen Kunden bietet", erklärte Unternehmenssprecher Bernhard Taubenberger. (hob)