Regierung prüft Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe

So genannte "Cold Calls", Werbeanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Reklame-Empfängers, sind eigentlich nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, stellen aber nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin ein Problem dar.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Bundesregierung denkt über ein härteres Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe nach. Insbesondere müssten sie künftig mit einem Bußgeld belegt werden können, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Peter Paziorek (CDU), dem Handelsblatt. Außerdem sollten Telemarketing-Unternehmen nicht mehr mit Rufnummernunterdrückung arbeiten dürfen. Dann könnte sich der Angerufene die Nummer notieren und leichter gerichtlich gegen die Firmen vorgehen. Um die Kontrolle zu verbessern, solle auch den Verbraucherschutzverbänden erleichtert werden, so genannte Gewinnabschöpfungsverfahren gegen unseriöse Anrufer anzustrengen. So können die Verbände erzwingen, dass durch unlauteren Wettbewerb erzielte Gewinne an die Staatskasse abgeführt werden.

Die Prüfung, welche Maßnahmen man ergreifen wolle, sei allerdings noch nicht abgeschlossen, räumte der Staatssekretär ein. "Das Problem ist offenkundig", betonte er jedoch. Wenn die Wirtschaft mit dem Problem nicht selbst fertig werde – "und die Zweifel daran sind im Augenblick groß" – dann müsse die Regierung tätig werden. Man prüfe auch, ob auf Grund eines unerbetenen Werbeanrufs geschlossene Verträge generell nichtig sein sollen, sagte die verbraucherpolitische CDU-Fraktionssprecherin Julia Klöckner.

Verbraucherschützer dürften ein Vorgehen der Bundesregierung berfürworten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband betonte, dass sich viele Telemarketingfirmen vom Verbot so genannter "Cold Calls" keineswegs beeindrucken ließen: "Wir bekommen immer noch Zigtausende von Beschwerden", sagt vzbv-Geschäftsführer Patrick von Braunmühl dem Handelsblatt. Die "Cold Calls", wenn also Telefonwerbung nicht im vorherigen Einverständnis mit dem Empfänger erfolgt, sind seit 2004 nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verboten. Initiativ-Anrufe von Callcentern sind danach nicht zulässig; werben darf nur, wer zuvor die Zustimmung des Reklame-Empfängers eingeholt hat. In der Debatte um die Verabschiedung des Gesetzes hatten damals noch Unions-Abgeordnete behauptet, das Verbot von "Cold Calls" vernichte Tausende von Arbeitsplätzen in der Callcenter-Branche.

Gar nicht begeistert von den Überlegungen zur Verschärfung der Bestimmungen gegen "Cold Calls" zeigte sich erwartungsgemäß der Branchenverband DDV: Zwar sei es richtig, dass "Cold Calls" in manchen Branchen zunehme, und das sei "rechtlich und moralisch nicht in Ordnung", sagte DDV-Vizepräsident Patrick Tapp der Zeitung. Aber damit dürfe nicht die ganze CallCenter-Branche unter Generalverdacht gestellt werden, zumal diese selbst versuche, ihre schwarzen Schafe in den Griff zu bekommen. (jk)