Keine fristlose Kündigung wegen Nazi-Spruch
Nazi-Sprüche gegenüber dem Vorgesetzten sollte man sich lieber verkneifen. Denn nicht jedes Gericht ist so tolerant wie das LAG Rheinland-Pfalz, das eine entsprechende Kündigung kassiert hat.
Kommentare, die unter den nationalsozialistischen Sprachgebrauch fallen, können arbeitsrechtliche Folgen haben. Allerdings rechtfertigen sie keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung, so jedenfalls die Auffassung des LAG Rheinland-Pfalz. Warum man sich selbst scherzhaft gemeinte Kommentare dieser Kategorie aber dennoch lieber verkneifen sollte, erklärt Rechtsanwalt Thomas Feil.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in einer aktuellen Entscheidung (Az.: 11 Sa 353/10) deutlich gemacht, dass Nazi-Sprüche im Arbeitsverhältnis gefährlich sein können. Ein Arbeitnehmer, der 10 Jahre als Bereichsleiter bei einem Lebensmitteldiscounter tätig war, hatte eine Anweisung des Chefs mit "Jawohl, mein Führer" kommentiert. Daraufhin hatte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt gekündigt.
Thomas Feil ist seit 1994 als Rechtsanwalt in Hannover tätig. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört auch das Vergaberecht.
Das Gericht gab allerdings der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers statt. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz erst bei einer Wiederholung der Formulierung in Frage kommen. Hier hatte der Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen. Dies hielt das Gericht für voreilig. Insoweit hatte der Arbeitnehmer Glück, dass im konkreten Fall der Nazi-Spruch keine ernsteren Konsequenzen hatte.
Hier bestätigt sich die bereits von Gerichten vielfach vertretene Auffassung, dass bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen erst eine Abmahnung auszusprechen ist. So soll ein Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich zu bessern. Ob alle Gerichte eine solche Toleranz wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz an den Tag legen, darf bezweifelt werden. Für Arbeitnehmer gilt daher: Nazi-Sprüche gehören nicht sich nicht und gefährden das Arbeitsverhältnis. (Marzena Sicking) / (map)