EU-Kommission zeigt Interesse an Kopierschutz fĂĽr Digital-TV

In Brüssel wird die Debatte um das vorläufig gescheiterte US-amerikanische Kopierschutzsignal "Broadcast Flag" aufmerksam verfolgt; Verbraucherschützer warnen vor dem Aus für Privatkopien bei Fernsehaufnahmen.

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In Brüssel wird die Debatte um die vorläufig gescheiterte Zwangseinführung eines Kopierschutzsignals für hochauflösendes Fernsehen in den USA eifrig verfolgt. "Die EU-Kommission beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Zusammenhang mit der 'Broadcast Flag'" heißt es in einer Antwort von Viviane Reding, Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien, auf eine schriftliche Anfrage der Grünen EU-Abgeordneten Hiltrud Breyer. Man habe der Federal Communication Commission (FCC), die als US-Regulierungsbehörde im Namen der Industrie mit einer Richtlinie die tief in die Nutzerrechte einschneidende Technik durchsetzen wollte, bereits im März 2005 eine Stellungnahme dazu im Namen der EU übermittelt, so Reding weiter. Die Kommission werde das "Broadcast Flag"-Verfahren und seine Anwendung auch weiterhin im Auge behalten, "um mögliche negative Auswirkungen auf die Verbraucher oder Produzenten in Europa zu erkennen und erforderlichenfalls vorbeugend tätig zu werden".

Aktuelle Pläne, ein vergleichbares System in Europa einzuführen, gebe es nicht, schreibt Reding. Gleichzeitig betont sie, dass man "Diskussionen mit allen interessierten Kreisen" führe. Die Kommission sitzt dabei zwischen allen Stühlen. Sie erkenne "die Notwendigkeit an, die Interessen der Inhaber von Rechten vor allem gegen das illegale Kopieren von Inhalten zu schützen", erklärt Reding. Gleichzeitig seien aber die Rechte der Verbraucher zu wahren, "Rundfunkdienste ungehindert nutzen zu können". Gemäß der Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sei allgemein zunächst sicherzustellen, dass "Fernsehgeräte Anschlüsse für die Übertragung aller erforderlichen Komponenten eines digitalen Signals einschließlich der Kopierschutzinformationen aufweisen".

Die Kommission hat Beobachterstatus im Lenkungsausschuss des Branchenkonsortiums Digital Video Broadcasting Project (DVB), das in seinen Arbeitsgruppen CM-CP und TM-CPT an der Entwicklung eines CPCM-Systems (Content Protection and Copy Management) zur Regelung von Verbreitung, Kopie und Weiterverbreitung von Fernsehinhalten ähnlich dem "Broadcast Flag"-Signal in den USA arbeitet. Breyer zeigte sich daher besorgt, dass die Kommission dem Drängen der Unterhaltungsindustrie nachgeben könnte. Ihrer Ansicht nach würden es entsprechende DVB-Kopierschutzlösungen "den Verbrauchern praktisch unmöglich machen, frei empfangbare Sendungen aufzunehmen, um sie rechtmäßig zeitversetzt ansehen zu können".

Die Europäische Verbraucherorganisation BEUC sieht mit der wenig konkreten Antwort der Kommissarin keinen Grund zur Entwarnung. "Hinter verschlossenen Türen wird weiter im Umfeld des DVB an Spezifikationen zum Digital Rights Management fürs Fernsehen gearbeitet", erklärte BEUC-Rechtsexpertin Cornelia Kutterer gegenüber heise online. Ein solches Kopierschutzregime könnte selbst dann über "vertragliche Regelungen" obligatorisch werden, falls eine gesetzliche Vorschrift ausbleibe. "Mit Privatkopien in Form von Aufnahmen von TV-Sendungen wäre es dann vorbei", warnt Kutterer.

In den USA sorgt derweil ein Empfehlungsschreiben (PDF) des Center for Democracy and Technology (CDT) an den US-Kongress zum Thema Broadcast Flag für Wirbel. In dem Schreiben gibt die Lobbyvereinigung ihren prinzipiellen Widerstand gegen die Einführung des Kopierschutzsignals auf und erinnert den US-Gesetzgeber nur noch allgemein daran, dass das DRM-System "signifikante und lang anhaltende Konsequenzen" habe, seine Durchsetzung Fingerspitzengefühl aufgrund von möglichen Interoperabilitätsproblemen benötige und nicht die Möglichkeiten der Öffentlichkeit etwa zur Kommentierung von Nachrichten behindert werden dürften.

Dieses Einlenken hat die zivilgesellschaftliche Gruppierung dem Verdacht ausgesetzt, den Wünschen von finanziellen Unterstützern wie AOL Time Warner nachgegeben zu haben. Vergleichbare Lobbyorganisationen wie die Electronic Frontiers Foundation (EFF) bleiben bei ihrer fundamentalen Kritik: "Das Verfahren ist vom Ansatz her dermaßen verfehlt, dass auch eine modifizierte Version sehr schlecht wäre für Verbraucher und Hersteller", sagt Mike Godwin von Public Knowledge. Es sei allein gut für den Papierkorb. (Stefan Krempl) / (anw)