Datenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf zum Brandenburger Polizeigesetz

Wohnraumüberwachung oder Videoüberwachung sollen in das Gesetz aufgenommen werden.

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  • dpa

Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat den Entwurf zum neuen Landespolizeigesetz kritisiert. Er übergehe nicht nur nahezu alle Einwände der Experten, sondern verschärfe entgegen deren Rat auch noch viele der ohnehin schon verfassungsrechtlich zweifelhaften Vorschriften, heißt es in einer Mitteilung der Datenschützerin. Es werde die Chance vertan, ein den heutigen Sicherheitsrisiken angepasstes Polizeirecht zu schaffen, das zwischen Freiheitsrechten und notwendigen polizeilichen Eingriffsbefugnissen abwäge.

Wohnraumüberwachung oder Videoüberwachung sollen in das Gesetz aufgenommen werden. Bei Hinweisen auf geplante Straftaten soll die Polizei die Befugnis zur vorbeugenden Telefonüberwachung erhalten. Bestehende Telefonkommunikationsverbindungen könnten unterbrochen oder verhindert werden, erläuterte Hartge. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte kürzlich die geplante Telefonüberwachung als überflüssig kritisiert. Es sei völlig unklar, warum die Polizei eine solche Regelung brauche, meinte der DAV. Der Anwaltsverein sieht auch den Schutz des Berufsgeheimnisses von Anwälten, Ärzten und Geistlichen nicht ausreichend geschützt. Der Entwurf zum neuen Polizeigesetz liegt dem Landtag am 14. Dezember zur Entscheidung vor. (dpa) / (jk)