Kritik an Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei

Sechs Bundesländer haben einen Entwurf für eine Anti-Terror-Datei erarbeitet. Er sieht laut Süddeutscher Zeitung eine Volltext-Datei vor und nicht die von anderen bevorzugte Index-Datei.

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Eine Arbeitsgruppe aus sechs Unions- und SPD-regierten Bundesländern hat sich nun auf ein "Gesetz zur Errichtung einer gemeinsamen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten" geeinigt. Das berichtet heute die Süddeutsche Zeitung. Damit könne die umstrittene Anti-Terror-Datei bereits zum 1. Januar 2006 eingerichtet werden. Doch Verfassungsschützer scheinen mit dem Plan nicht zufrieden: Er sei praxisfern und "so umfangreich, dass es jeden erschlägt, der damit umgehen soll", sagte ein Verfassungsschützer laut des Berichts. Andere Kritiker befürchten demnach einen "unüberschaubaren Datenfriedhof". Die Politik könne nicht wollen, dass die Polizei nicht mehr arbeitsfähig ist.

Der Gesetzentwurf sehe eine Volltextdatei vor und keine Indexdatei, wie sie Bundesinnenminister Otto Schily und das Bundeskriminalamt favorisieren, heißt es in dem Zeitungsbericht. Die nun von den Ländern vorgeschlagene Datei solle alle Informationen zu einem Verdächtigen liefern und sich nicht auf kurze Hinweise darauf beschränken, welche Behörde etwas über ihn weiß. Es sollen demnach nicht nur Namen und Alias-Namen von Verdächtigen, ihr Alter und ihre Anschrift gespeichert werden, sondern auch Bankverbindungen, Telekommunikation und Unternehmen, mit denen sie in Verbindung stehen. So würden in der Datei die Erkenntnisse von Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern, der Verfassungsschutzbehörden, des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundesnachrichtendienstes und der Zollkriminalämter zusammenkommen.

Das würde eine noch nie da gewesene Informationskonzentration bedeuten. Auch würde das für die Datei zuständige Bundeskriminalamt viel Arbeit bekommen. Die Daten müssten eingegeben, gepflegt und aktualisiert werden. Es müsse entschieden werden, nach welchen Kriterien die Erkenntnisse in der Datei gespeichert werden. Es sei möglich, so der Bericht, dass nach einer Suche zu einem Namen 150 Seiten Ermittlungsakten ausgegeben würden. Hilfreicher sei es, sich auf das Terrorabwehrzentrum in Berlin zu stützen, zitiert die Zeitung einen nicht genannten Polizisten.

Siehe zum Thema auch: (anw)