Aus neu mach alt
Wer einen Neuwagen zum Preis eines gebrauchten bekommt, hat keinen Anlass zur Beschwerde. Bei Tonerkartuschen und Tintenpatronen ist das jedoch anders: Als wiederbefüllte Originalkartuschen bezeichnete Neuware verletzt mitunter Patente und kann unter Umständen die Drucker beschädigen.
- Tim Gerber
Vergangenen März fielen in der Verwaltung des Deutschen Bundestages reihenweise Drucker eines bestimmten Typs aus. Die Drucke zeigten massive Qualitätsstörungen wie Grauschleier und Streifen. Die Bildtrommeln waren defekt. Sie sind bei diesen Modellen ein eigentlich langlebiges Teil, dessen vorzeitiges Ende einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt. Die Verantwortlichen in der Parlamentsverwaltung zogen einen externen Druckerexperten zu Rate. Der bestätigte ihnen, dass der verwendete Toner ungeeignet war und die Bildtrommeln zerstört hat.
Dass auf dem deutschen Markt zunehmend und inzwischen massenhaft falsch deklarierter Billigsttoner auftaucht, beklagen sowohl die Druckerhersteller als auch die Anbieter von recycelten Kartuschen, die in der European Toner & Inkjet Remanufacturers Association (ETIRA) zusammengeschlossen sind: „Wir kannten das bislang nur aus Osteuropa, aber inzwischen kommen massenhaft billige Nachbauten aus China auch auf den deutschen Markt, selbst in die öffentliche Verwaltung“, beklagt Christian Wernhart, Präsident der ETIRA, gegenüber c’t. Meist verletzen diese Nachbauten Patente oder andere Schutzrechte der Druckerhersteller. Bei recycelten Kartuschen ist dies nicht der Fall, für ihre Wiederaufbereitung gibt es in Deutschland sogar eine Norm (DIN 33870). Sie enthält Vorschriften über das Verfahren und die Vorrichtungen zum Wiederaufbereiten und schreibt für eine Zertifizierung auch Tests auf die Gesundheitsverträglichkeit der Inhaltsstoffe vor.
Nicht nur für die Druckerhersteller und die Recycler ist die Billigkonkurrenz ein Problem. Auch für die Anwender ist der Etikettenschwindel nicht unproblematisch: Druckertoner stehen seit langem unter Verdacht, Ursache von gesundheitlich bedenklichen Emissionen aus den Druckern zu sein [1]. Völlig erforscht ist die Sache zwar noch nicht, sicher ist aber, dass aus dem Drucker nichts herauskommen kann, was nicht drinnen ist. Aus diesem Grund müssen die Hersteller die Inhaltsstoffe deklarieren. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz absichert, empfiehlt zudem nur Toner zu verwenden, der nach ihren Vorgaben auf seine Schadstoffarmut geprüft und zertifiziert wurde [2].
Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder Prüfsiegel des TÜV setzen ebenfalls strenge Maßstäbe an zulässige Inhaltsstoffe und Emissionsmengen. Ist der Blaue Engel für einen Drucker vergeben, so gilt dies immer für den Drucker inklusive Toner des Herstellers, denn mit anderem Toner ändert sich auch das Emissionsverhalten. Für Recycling-Toner gibt es deshalb eine eigene Vergabegrundlage, nach der unter anderem auch das Emissionsverhalten geprüft wird, und für weit verbreitete Drucker sind bereits eine Reihe zertifizierter Alternativ-Toner zu finden. Eine Übersicht findet sich auf der Webseite zum Blauen Engel, abrufbar über den Link am Ende des Artikels. Ein solches Prüfsiegel hätte den Bundestag höchstwahrscheinlich auch vor Schäden an den Druckern bewahrt, denn die technische Eignung für den jeweiligen Drucker ist neben den Umweltauflagen ebenfalls Bestandteil der vorgeschriebenen Tests. Dass die Bundestagsverwaltung darüber trotz Nachfrage von c’t bis Redaktionsschluss nichts zu sagen wusste, spricht für sich.
Der Drucker der anderen
Wer als Arbeitgeber Geräte für seine Mitarbeiter beschafft, muss gemäß der Arbeitsstättenverordnung stets die nach dem Stand der Technik emissionsärmste Technik wählen, soweit der wirtschaftliche Aufwand vertretbar ist. Orientiert man sich bei der Tonerbeschaffung an den genannten Prüfsiegeln, ist man dabei auf der sicheren Seite. „Gerade in der öffentlichen Verwaltung wird jedoch zu oft einzig über den Preis ausgeschrieben und nicht über die Qualität“, bedauert Bernd Rippel, Fachmann für Drucker und Verbrauchsmaterial bei der zum TÜV Rheinland gehörenden Landesgewerbeanstalt Nürnberg. Außerdem verfügten die mit der Beschaffung des Verbrauchsmaterials befassten Abteilungen von Unternehmen und Behörden oftmals nicht über das dafür notwendige Know-how.
Meist müssen die Aufträge nach komplizierten rechtlichen Regeln ausgeschrieben werden, die es beispielsweise nicht erlauben, sich auf den Original-Toner des Druckerherstellers zu beschränken. Auch ein bestimmtes Prüfsiegel darf nicht zur Bedingung erhoben werden, allenfalls kann man verlangen, dass die jeweiligen Vergabevoraussetzungen erfüllt sind. Das weisen Anbieter in der Praxis meist am einfachsten mit einem Zertifikat nach. Die dafür nötigen Messungen und Nachweise sind aufwendig und teuer, was sich natürlich im Preis der Tonerkartuschen niederschlägt. Werden hingegen bei der Produktion weder Schutzrechte noch Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz beachtet, geht es natürlich deutlich billiger. Aufgrund der damit verbundenen Risiken sollte solcher Billigtoner von zweifelhafter Herkunft und unbekannter Zusammensetzung weder am Arbeitsplatz, sei es auf dem Schreibtisch oder auf dem Flur, noch daheim zum Einsatz kommen.
Literatur
[1] Pulverisiert, Gesundheitsgefahren von Tonerpulver und Laserdruckern, c’t 14/06, S. 82
[2] Verwaltungsberufsgenossenschaft, Laserdrucker sicher betreiben, www.vbg.de