Bewährungschance für "Popsong-Hacker"

Lady-Gaga-Songs, die noch niemand kannte [--] damit wollten sich zwei junge Computer-Hacker brüsten. Mit illegalen Tricks klauten sie die unveröffentlichten Lieder von fremden Computern. Das Amtsgericht Duisburg verdarb ihnen den Spaß.

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Von
  • dpa

Für den Diebstahl unveröffentlichter Popsongs von Weltstars wie Lady Gaga hat das Jugendschöffengericht Duisburg zwei Computer-Hacker zu je eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie müssen aber nicht sofort ins Gefängnis. Das Gericht gab den beiden geständigen Männern im Alter von 18 und 23 Jahren noch eine Chance. Der 18-Jährige aus Duisburg, der sich "DJ Stolen" nennt, wurde zu 18 Monaten Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nur, wenn er seine Computersucht in den nächsten sechs Monaten nicht behandeln lässt. Diesen Ausweg erlaubt das Jugendstrafrecht.

Die Freiheitsstrafe für den 23 Jahre alten Komplizen aus Wesel wurde ganz normal zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht glaubte dem Mann, dass er künftig keine illegalen Geschäfte im Internet mehr macht. Der jüngere Hacker dagegen wurde nach Erkenntnissen der Ermittler bereits mehrfach rückfällig – obwohl bereits Anklage gegen ihn erhoben war.

Die Verurteilten hatten gestanden, sich mit gezielten -Angriffen zwischen 2009 und 2011 über tausend nicht veröffentlichte Songs verschafft zu haben. Die Anleitungen zur Computerspionage hätten sie ganz leicht im Internet gefunden. Zum Motiv der Beiden, die mit dem Verkauf der geklauten Songs 15.000 Euro Gewinn machten, hatte der Richter keine Zweifel: "Sie wollten hauptsächlich Ruhm ernten", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Songs auf den ausspionierten Computern seien Zufallstreffer gewesen. Gleiches gelte auch für intime Fotos von Popsängerin Kesha.

Von ihr hatte sich der 18-Jährige sogar eine persönliche Widmung (Shout) aufnehmen lassen. Zuvor hatte er gedroht, die Bilder zu veröffentlichen. In einem Hacker-Forum hatte der 18-Jährige geschrieben: "Ich mach dich fertig."

Lady Gaga, Justin Timberlake und Kesha: Verteidiger Burkhard Benecken hatte im Prozess sogar beantragt, die Stars in den Zeugenstand zu rufen. Sein Verdacht: Die Songs seien so schlecht gesichert gewesen, dass die Verantwortlichen die Angriffe der Hacker als zusätzliche Werbung einfach hingenommen hätten. Das wertete das Jugendschöffengericht allerdings als "eine Behauptung ins Blaue hinein." (jk)