Australien will Privatkopien zum Einmalgebrauch zulassen

Die australische Regierung will die Copyright-Regeln lockern und erstmals CD-Rippen sowie privates Kopieren von Rundfunksendungen erlauben. Die Aufnahmen sollen aber nach einmaligem Abspielen wieder gelöscht werden.

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Nicht nur hierzulande oder in Frankreich tun sich die Gesetzgeber derzeit schwer mit der Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter. Auch die Australier ringen momentan um neue Kopierregeln für die Informationsgesellschaft. Das Justizministerium will dort im Rahmen einer angekündigten Copyright-Novelle erstmals auch Verbraucherinteressen in Betracht ziehen. Bislang kennt das australische Copyright keine Privilegien zum Kopieren für bestimmte Nutzergruppen, wie sie in den USA etwa unter den "fair use"-Prinzipien oder hierzulande in den so genannten Schrankenrechten zusammengefasst sind.

Die alleinige Orientierung auf die Verwerterrechte will die australische Regierung nun zaghaft aufbrechen. So soll es Nutzern erstmals möglich werden, Privatkopien von TV- oder Radioprogrammen aufzunehmen. Diese müssen nach einmaligem Abspielen aber wieder gelöscht werden, hat das Justizministerium beschlossen. Darüber hinaus sollen die Käufer von CDs, Zeitungen oder Büchern die erstandenen Werke in andere Formate wie etwa MP3s umwandeln und dann auf Abspielgeräte wie den iPod übertragen dürfen. DVDs sind laut dem Gesetzesentwurf aber von dieser Ripping-Klausel ausgeschlossen. Die australische Regierung überlegt zudem noch, ob die Privatkopiererlaubnis auch gegen Kopierschutzmechanismen durchgesetzt werden darf. Ausnahmeregeln für Vervielfältigungen sollen ferner für die Wissenschaft sowie Behinderte gelten. Gleichzeitig will das Justizministerium aber auch das Vorgehen gegen Filesharer verschärfen. So soll es Richtern möglich werden, bei Kenntnis des Austauschs größerer Dateimengen über P2P-Netze ohne Nachweis einzelner Copyrightverstöße "höhere Schadenersatzansprüche" oder andere Strafen zu beschließen. Das Anfertigen von Sicherheitskopien oder das Klonen von CDs beziehungsweise DVDs bleibt dem Entwurf zufolge zudem verboten.

Justizminister Philip Ruddock ist sich trotzdem sicher, "dem gesunden Menschenverstand entsprechende Änderungsvorschläge" vorgelegt zu haben. Australiens Copyright-Gesetze würden damit "die besten in der Welt zum Nutzen der Kreativen und anderer Copyright-Inhaber" bleiben. Normale Verbraucher sollten ihm zufolge nicht wie "Copyright-Piraten" und Urheberrechtsverletzer nicht wie alltägliche Kunden behandelt werden. Einen konkreten Gesetzesentwurf plant das Justizministerium "in naher" Zukunft vorzulegen. (Stefan Krempl) (ae)