Elektronische Aufenthaltsüberwachung: Die "Fesseln zur Freiheit" kommen

Angesichts des gestiegenen Bedarfs an Informationen über elektronische Fußfesseln haben sich darüber in Wiesbaden Führungskräfte und Experten ausgetauscht.

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Von
  • Detlef Borchers

Nachdem die Justizministerkonferenz in Halle beschlossen hat, dass die IT-Stelle der hessischen Justiz im hessischen Bad Vilbel die Bundeszentrale für die elektronische Aufenthaltsüberwachung aufbaut und zum 1. Januar 2012 in Betrieb nehmen soll, ist der Bedarf an Informationen über elektronische Fußfesseln groß. Auf dem Führungskräfteforum des Behördenspiegels in Wiesbaden berichteten Praktiker von ihren Erfahrungen.

Hessen hat die meisten Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel. In elf Jahren wurde mit Hilfe dieser Technik der Hausarrest von 1229 Personen überwacht, die auf Bewährung (59,8 Prozent), in Untersuchungshaft (40 Prozent) oder gnadenhalber (0,2 Prozent) aus dem Gefängnis entlassen wurden und dem Einsatz der Fußfessel zustimmten. Allein im Jahre 2010 zählte die Zentrale im hessischen Hünfeld 27.033 "Fußfessel-Tage" bei 206 Probanden.

Ein Hafttag in hessischen Gefängnissen kostet 96 Euro, ein Tag mit Fußfessel exakt 35,83 Euro, rechnete Uschi Werner von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung vor, die das Projekt von Anfang an begleitet. Dabei wird eine Fußfessel und eine Basisstation im Haus verwendet, die die Anwesenheit kontrolliert, die in detaillierten Plänen von Probanden und Bewährungshelfern erarbeitet wird. Das durch die Fußfessel unterstützte "Training in geordneter Lebensführung" kann durch weitere Geräte unterstützt werden, etwa durch einen Alkoholtester mit eingebauter Fotofunktion.

Die Behörden in vielen Ländern wechseln nach Angaben der 3M-Tochter Elmotech, Spezialist für elektronische Fußfesseln und "Geofencing", derzeit von der herkömmlichen Installation mit Basisstation zur mobilen GPS-Fußfessel. Hier ist entweder in der Fußfessel selbst oder in einem mitzuführenden Gerät ein GPS-Peiler und ein Telefonmodul samt SIM-Karte untergebracht. Der arretierte Proband kann so nicht nur geortet werden, es können auch Zonen festgelegt werden, in denen er Aufenthaltsverbot hat.

Durch das EU-Urteil zur deutschen Sicherheitsverwahrung sind die Vollzugsbehörden unter Zugzwang gesetzt. Bislang Verwahrte müssen entlassen werden und unterliegen dann einer Führungsaufsicht. Die Zwangsmaßnahme kann die im Unterschied zur "alten", auf ein Jahr begrenzten Fußfessel über einen Zeitraum von fünf Jahren angeordnet werden. Ihr Einsatz führt nicht zu Einsparungen.

Als "Fesseln zur Freiheit" charakterisierte Jochen Müller vom hessischen Justizministerium die GPS-Fesseln, die aus der Sicherungsverwahrung Entlassene, Sexualstraftäter und Täter häuslicher Gewalt bekommen; im letzten Fall erhalten auch die Opfer einen GPS-Warner. Derzeit sind nach Angaben von Müller 25 GPS-Fesseln in Hessen im Einsatz, wobei 11 Personen für das Monitoring rund um die Uhr benötigt werden. Nach Angaben der Elmotech-Expertin Sigal Levin können bis zu rund 200 Fesseln von einer Zentrale überwacht werden. Bislang seien die hessischen Ergebnisse zufriedenstellend, auch wenn sich herausgestellt habe, dass es im Fall von ehemaligen Sexualstraftätern praktisch nicht möglich sei, alle Kindergärten, Schulen und Spielplätze flächendeckend in die Überwachung mit einzubeziehen, wie Jochen Müller ausführte.

Der Versuch in Baden-Württemberg ist der erste seiner Art, der wissenschaftlich vom Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht begleitet wird. Aus 150 Kandidaten wurde per Zufallsgenerator die Testgruppe von 75 Personen bestimmt. Während die verbleibenden 75 als Kontrollgruppe dient, haben jeweils 25 ausgewählte Personen in den Untergruppen Ersatzfreiheitsstrafe, Freigang und Entlassungsfreistellung eine Elmotech-Fußfessel erhalten. Das Monitoring hat die Firma ADT Service-Center in Ratingen übernommen, eine Tochter von Total Walther. Dort sehen die Mitarbeiter nur Nummern, ähnlich der LKW-Transporte, die von ADT überwacht werden, und rufen die zugeordneten Bewährungshelfer an, falls Probleme auftauchen.

Nach Angaben von Rüdiger Wulf, zuständiger Referatsleiter im Stuttgarter Justizministerium, läuft der Feldversuch ohne Probleme und wird auch von der neuen grün-roten Regierung mitgetragen. Probleme sah Wulf allein bei der Ersatzfreiheitsstrafe für rechtskräftig Verurteilte mit einer Geldstrafe, die von diesen nicht gezahlt wird. Die Überwachung per GPS-Fußfessel würde von dieser Personengruppe kaum als Druck gesehen werden, die ausstehende Strafzahlung zu leisten. Wulf meinte, dass dauerhaftes Tragen der Fußfessel über einen begrenzten Zeitraum von bis zu einem Jahr die Menschenwürde verletze. Der Staat dürfe keinesfalls den Menschen zum Objekt machen.

In vier schwedischen Gefängnissen tragen Insassen und Aufsichtspersonal Sender, die mit Empfängern kommunizieren, die in jedem Raum und im Freien alle 25 Meter auf einem Mast installiert sind. Die "Officer Duress Unit" für den Justizvollzug ist dabei zusätzlich mit einer Totmann-Funktion und einem Knopf für Notalarm ausgestattet. Vorteile hier seien, dass alle Insassen auf Knopfdruck gezählt werden könnten, Fluchtversuchen frühzeitig erkannt würden und die Kontrollrunden des Aufsichtspersonal überprüft werden können. (anw)