US-Behörde erwirkt Verfügungen gegen Spammer

Die Federal Trade Commission feiert einen juristischen Erfolg gegen eine Reihe von Online-Anbietern pornografischer Inhalte.

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Die US-amerikanischen Wettbewerbshüter von der Federal Trade Commission (FTC) haben bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der ein Netzwerk von Porno-Websites und Marketing-Unternehmen künftig keine Antispam-Gesetze mehr verletzen darf. Die FTC hatte laut Mitteilung gegen sechs Unternehmen und fünf Personen beim Bezirksgericht in Nevada geklagt, weil diese hunderttausende E-Mails unerwünscht zugesandt und dabei nicht wie vorgeschrieben auf den "expliziten" Inhalt hingewiesen haben sollen. Auch habe es für die Adressaten keine Möglichkeit gegeben, sich aus der Empfängerliste auszutragen (Opt-out). Derlei schreibt das 2003 verabschiedete Gesetz Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act (CAN-SPAM Act) vor.

Der Fall ist deshalb bedeutend, weil sowohl diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die den Spam verschickt haben, als auch jene, die den Auftrag dazu gaben und auf deren Seiten die Empfänger des Spam gelenkt werden sollten. Wenn die Beklagten weiterhin gegen die Vorschriften verstoßen, droht ihnen eine Strafe von 500.000 US-Dollar für Organisationen und 250.000 US-Dollar für einzelne Personen.

Die FTC hatte sich vor Gericht über die Firmen Global Net Solutions, Southlake Group, WTFRC und Open Space Enterprises aus Las Vegas, Global Net Ventures aus London und Wedlake aus Riga sowie über fünf Privatpersonen beschwert. Außer gegen den CAN-SPAM Act sollen sie auch gegen den FTC Act verstoßen haben, indem sie vorgetäuscht hätten, dass die Nutzung der beworbenen pornografischen Internet-Angebote kostenlos sei. Nutzer hätten erst in dem Moment erkannt, dass dem nicht so ist, als sie bereits bei der Anmeldung ihre E-Mail-Adresse preisgegeben hatten.

US-Präsident George W. Bush hatte den CAN-SPAM Act im Dezember 2003 unterzeichnet. Bereits nach der Verabschiedung des US-Anti-Spam-Gesetzes im Senat gerieten die Regelungen unter Beschuss. Amerikanische Antispam-Aktivisten kritisierten, dass unerwünschte Werbung per E-Mail nicht grundsätzlich verboten werden soll: Spam bleibe nämlich erlaubt, wenn sich die Werber an einige Spielregeln hielten. (anw)