Erneut Klage gegen GPL wegen angeblicher Wettbewerbsbehinderung abgeschmettert

Ein US-Amerikaner ist erneut mit einer Kartellrechtsklage im Zusammenhang mit der GNU General Public License (GPL) gescheitert. Der zuständige Richter warf dem Kläger vor, eigene Interessen zu verfolgen, statt sich für Konsumenten einzusetzen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der US-Amerikaner Daniel Wallace ist erneut mit einer Klage gegen die GNU General Public License (GPL) gescheitert. Wallace, ein Systemprogrammierer, ist der Meinung, die GPL behindere den freien Wettbewerb, weil sie die Möglichkeiten einschränke, mit selbst entwickelter Software Geld zu verdienen. Nachdem er im vergangenen Jahr bereits (ohne Erfolg) gerichtlich gegen die Free Software Foundation (FSF) als Herausgeberin der GPL vorgegangen war, richtete sich die jüngste Klage gegen IBM, Red Hat und Novell.

Den Unternehmen wirft Wallace vor, sie würden unter dem Deckmantel der GPL Preise absprechen und dadurch den Wettbewerb behindern. Dies sei nach Paragraf 1 des Sherman Antitrust Act untersagt. Der zuständige Bezirksrichter im US-Bundesstaat Indiana wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, Wallace habe keine Belege für "wettbewerbswidrige Effekte in einem identifizierbaren Marktsegment" vorbringen können. Zwar beurteilte der Richter die erhobenen Vorwürfe grundsätzlich als zutreffend, doch habe Wallace bei seiner Klage nicht im Sinne des freien Wettbewerbs gehandelt.

"Anti-Kartellgesetze sind zum Schutz des Wettbewerbs da – nicht zum Schutz der Wettbewerber", verdeutlichte der Richter. Verbraucher würden von der General Public License profitieren, weil für sie die unter der GPL stehenden Distributionen bis auf Materialaufwendungen kostenfrei seien. "Wenn ein Kartellrechtskläger den Konsumenten so wenig berücksichtigt wie in diesem Fall, muss ein Gericht besonders auf der Hut sein, keine Erleichterungen zu gewähren, die den Geist des Wettbewerbsschutzes unterwandern." (pmz)