VoIP-Provider müssen Abhör-Schnittstellen schaffen

Die Rechtslage ist klar: Auch Internet-Telefonate dürfen von Behörden abgehört werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Allein die Technik macht Probleme.

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Von
  • Sascha Mattke

Anbieter für Internet-Telefonie in Deutschland müssen bis Ende des Jahres technische Vorkehrungen treffen, um die Verbindungsdaten ihrer Kunden an Strafverfolgungsbehörden übermitteln zu können. Eine entsprechende Regelung wurde Ende Juli im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (vormals RegTP) veröffentlicht. Allerdings sind im Zusammenhang mit dem Abhören von Internet-Gesprächen noch längst nicht alle Fragen geklärt, berichtet Technology Review aktuell.

So bereitet die Tatsache Schwierigkeiten, dass bei Voice-over-IP der Gesprächsaufbau und das eigentliche Gespräch für gewöhnlich unterschiedliche Wege nehmen: Während die Signalsierung zumeist über einen VoIP-Provider läuft, suchen sich die Sprachpakete anschließend wie alle Daten ihren eigenen Weg durch das Internet -- zentrale Server des Providers sind nicht mehr im Spiel. Dementsprechend betrifft die neue Regelung ausschließlich den Signalisierungteil. Für die Gesprächsinhalte müssen sich Abhörer an den Internet-Zugangsprovider des Verdächtigen wenden.

Soweit sie können, arbeiten VoIP-Anbieter aber schon heute mit den Behörden zusammen. So gebe es regelmäßig Anfragen, welche Telefonnummer zu welcher Person gehört, sagt der Chef eines großen VoIP-Providers. Diese müsse man nach geltendem Recht beantworten.

Siehe dazu in Technology Review aktuell: (sma)