Datenschützer fordern Streichung von Rasterfahndung und Kfz-Kennzeichen-Scanning

Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten zwingend eine Überarbeitung des Polizeigesetzes folgen.

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Von
  • Angela Meyer

Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur letztlich erfolglosen Rasterfahndung ergeben sich für alle Länder zwingende politische Konsequenzen – nicht nur für die, in denen diese Maßnahme im Vorfeld von Gefahren zugelassen wird, erklärt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Mitteilung. Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, fordert darin, sämtliche Rasterfahndungsbefugnisse auf den Prüfstand zu stellen und die Polizeigesetze anzupassen, da diese Maßnahme nichts bringe außer Grundrechtseingriffe bei unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern. Dies gelte auch für das in Schleswig-Holstein geplante Kfz-Kennzeichen-Scanning, das der Rasterfahndung ähnele.

Einige Ländergesetze sind schon länger in der Kritik. Weichert forderte jetzt erneut, bei der geplanten Novellierung des schleswig-holsteinischen Polizeigesetzes den § 195a, der den Einsatz der Rasterfahndung regelt, ersatzlos zu streichen. Auf jeden Fall sei aber eine seriöse Überprüfung der Auswirkungen nachzuholen. Diese Evaluation hätte in Schleswig-Holstein eigentlich bereits vor der Ende 2005 erfolgten Aufhebung der Befristung der Rasterfahndungsbefugnis stattfinden müssen. Auch der Regelungsvorschlag der Landesregierung zum Kfz-Kennzeichen-Scanning sei nach dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nicht zu halten.

Siehe dazu in Telepolis: (anm)