Berufungsgericht in Hongkong bestätigt Gefängnisstrafe für "Filmpiraten"

Der 39-Jährige Chan Nai Ming hatte drei Filme via BitTorrent im Internet bereit gestellt. Ein Berufungsgericht hat nun ein Urteil vom Oktober 2005 bestätigt.

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Der 39-Jährige Chan Nai Ming konnte sich mit seinem Berufungsbegehren vor dem High Court in Hongkong wegen seiner Verurteilung als "Filmpirat" nicht durchsetzen. Er hat nun eine dreimonatige Gefängnisstrafe angetreten, zu der er im Oktober 2005 verurteilt worden war, da er Filme über BitTorrent im Internet zur Verfügung gestellt hatte. Laut der in Hongkong erscheinenden Zeitung The Standard handelt es sich um das erste Strafrechtsverfahren dieser Art weltweit. Chan erwägt, die Entscheidung anzufechten.

Chan wurde beschuldigt, die drei Filme Miss Congeniality, Red Planet und Daredevil über das Internet nicht autorisiert verfügbar gemacht zu haben. Zudem habe er auf die Filme in Chaträumen aufmerksam gemacht. Bei der Verurteilung spielte keine Rolle, dass der Beschuldigte keine Gewinn machen wollte; stattdessen stand der mögliche Schaden für die Filmindustrie im Vordergrund. Das Gericht wies das Argument der Verteidigung zurück, bei den drei Filmen handele es sich nicht um "Blockbuster". Die Qualität der Filme zu beurteilen gehöre nicht zu den Kompetenzen des Gerichts. Die Strafe sei ohnehin wegen der Neuartigkeit des Verfahrens zuvor schon von maximal vier Jahre auf drei Monate abgemildert worden. (anw)