Telekom verliert Rechtsstreit gegen Telegate

Der Münchner Auskunftsdienstleister hatte die Telekom verklagt, weil seiner Ansicht nach die Rechnungen für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 überhöht waren.

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  • dpa

Die Münchner Auskunftsdienstleister Telegate hat den Rechtsstreit mit der Telekom um Rückzahlung von Datenkosten in Millionenhöhe vor dem Kölner Landgericht nach eigenen Angaben in erster Instanz gewonnen. Die 11. Kammer für Handelssachen verurteilte den Bonner Konzern am Mittwoch auf Rückerstattung von insgesamt 65,2 Millionen Euro, plus Zinsen seit Dezember 2004. Beim Landgericht war eine Bestätigung nicht zu erhalten.

Weitergehende AnsprĂĽche auf Zinszahlungen wurden abgewiesen, hieĂź es in der ad-hoc-Mitteilung von Telegate. Die Telekom kĂĽndigte unterdessen in einer ersten Stellungnahme rechtliche Schritte gegen das Urteil an. Die Kostenkalkulation des Unternehmens fĂĽr die Ăśberlassung der Daten an Wettbewerber seien vom Gericht nicht angemessen berĂĽcksichtigt worden, sagte ein Sprecher der T-Com. Die Forderungen von Telegate bezeichnete er erneut als inakzeptabel.

Das Münchner Unternehmen hatte die Deutsche Telekom verklagt, weil seiner Ansicht nach die Rechnungen für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 überhöht waren. Zudem reichte Telegate unlängst vor dem Bonner Landgericht eine Schadensersatzklage in Höhe von 86 Millionen Euro ein. Der europäische Gerichtshof hatte im November vergangenen Jahres die Kosten der Teilnehmerdaten für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich festgelegt.

RĂĽckendeckung erhielt der Auskunftsdienstleister auĂźerdem durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur von Mitte August. Danach darf die Telekom kĂĽnftig fĂĽr die Ăśberlassung ihrer Teilnehmerdaten an Wettbewerber insgesamt nur 770.000 Euro pro Jahr kassieren. Bis dahin hatte der Konzern 49 Millionen Euro verlangt.

"Die Entscheidung des Landgerichts sei nicht nur gut fĂĽr Telegate, sondern auch fĂĽr den Wettbewerb in der gesamten Telekommunikation", sagte Vorstandschef Andreas Albath der dpa. Auch fĂĽr die eingereichte Schadenersatzklage sei das Urteil erfolgversprechend. In den Markt fĂĽr TelefonauskĂĽnfte komme Bewegung. (dpa) / (jk)