Google bekommt Patent auf Suchbegriffhervorhebung

Der Suchmaschinenbetreiber hat sich eine Technik patentieren lassen, bei der gesuchte Begriffe in Fundstellen gekennzeichnet werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 247 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Der Suchmaschinenbetreiber Google hat sich unter der Nummer 6,839,702 Systeme und Methoden für die Hervorhebung von Suchresultaten ("Systems and methods for highlighting search results") patentieren lassen. In der Beschreibung der Technik heißt es, nach einer Suchanfrage werde eine Liste von Verweisen ausgegeben. Werde einer dieser Verweise angeklickt, werde ein Dokument angezeigt, in dem die Suchbegriffe hervorgehoben sind. Dabei könne die Art der Hervorhebung geändert werden. Diese Hervorhebungen werden zum Beispiel angezeigt, wenn aus der Suchergebnisliste ein Treffer aus Googles Cache ausgewählt wird. Google hatte das Patent im Dezember 2000 eingereicht, das US Patent Office erteilte die Zulassung am 4. Januar.

Ein solches Patent und etwa auch das Vorgehen des Internet-Versandhändlers Amazon, der sich den Geschenkversand bei Bestellungen im Internet patentieren ließ, dienen Softwarepatent-Gegnern als Abschreckungsbeispiele. Um die Absurdität auf die Spitze zu treiben, haben im Sommer 2003 die Globalisierungskritiker von Attac und der Linux-Verband einen Antrag auf ein europaweites Patent für Internet-basierte Unterschriftenlisten eingereicht. Derweil hat der EU-Rat eine Entscheidung über Softwarepatente vertagt. 61 Abgeordnete des EU-Parlaments fordern nun, das Gesetzgebungsverfahren solle neu gestartet werden. (anw)