Amazon darf Download-Plattform vorerst weiter Appstore nennen

Die zuständige Richterin lehnte Apples Antrag auf einstweilige Verfügung ab und setzte eine Gerichtsverhandlung auf Oktober 2012 an.

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Von
  • dpa

Apple ist mit dem Versuch gescheitert, dem Online-Händler Amazon per Eilverfahren die Nutzung des Namens "Appstore" für dessen Software-Plattform verbieten zu lassen. Die zuständige Richterin lehnte (PDF-Datei) am Mittwoch den Antrag auf einstweilige Verfügung ab und setzte eine Gerichtsverhandlung auf Oktober 2012 an.

Apple habe nicht beweisen können, dass die Namensähnlichkeit mit seinem App Store mit Programmen für iPhone und iPad zu Verwirrung bei Verbrauchern führe, begründete sie ihre Entscheidung unter anderem. Zugleich widersprach die kalifornische Richterin aber auch der Ansicht von Amazon, der Begriff "App Store" habe sich inzwischen so fest für die Bezeichnung von Software-Vertriebsplattformen eingebürgert, dass er von allen genutzt werden könne.

Amazon hatte unter dem Namen Appstore eine Download-Plattform für Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android gestartet und war im März von Apple verklagt worden. Apple hatte seinen App Store mit Programmen für iOS-Geräte mit 2008 gestartet und die Markenrechte an dem Namen beantragt. Die US-Patentbehörde gewährte sie bereits, allerdings geht Konkurrent Microsoft gegen die Entscheidung vor. Apple erweiterte das App-Store-Angebot inzwischen um Programme für seine Mac-Computer. (anw)