US-Internet-Provider richten "Copyright-Alarm" ein

Die US-Provider haben sich mit der Unterhaltungsindustrie auf ein einheitliches Verwarnungssystem für den illegalen Download geeinigt.

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US-amerikanische Internet-Provider schicken ihren Kunden demnächst nach einem einheitlichen System Warnungen zu, wenn sie dabei erwischt wurden, unerlaubt geschützte Werke aus dem Internet zu laden. Das haben unter anderem die Verbände der Film- und Musikindustrie MPAA und RIAA sowie die großen Provider AT&T, Comcast, Cablevision, Time Warner Cable und Verizon vereinbart.

[Update: Ein Internetnutzer kann demnach bis zu sechs Warnungen per E-Mail erhalten. Die Kappung von Anschlüssen sei nicht Gegenstand des Abkommens, betont der Verband der US-Musikindustrie, wohl aber "Maßnahmen", die ein Provider ergreifen könne – welche das sind, entscheidet der jeweilige Zugangsanbieter. Das kann eine vorübergehende Drosselung bedeuten, aber auch andere erzieherische Maßnahmen.] Die Internetnutzer können eine unabhängige Überprüfung der gegen sie erhobenen Vorwürfe verlangen. Die Provider händigen den Rechteinhabern nicht die Namen der beschuldigten Internetnutzer aus.

Die Unterhaltungsindustrie glaubt, dass durch das "Copyright Alert System" die Zahl der illegalen Downloads zurückgehen kann. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich Internetnutzer durch Warnungen abschrecken ließen. Es gebe auch viele Menschen, die nichts von den illegalen Aktionen an ihrem Internetanschluss wüssten. Und schließlich sei es einigen Web-Nutzern nicht bewusst, wenn sie Dateien aus illegalen Quellen gezogen haben. Abhilfe soll ein neues "Center for Copyright Information" schaffen, das auf Initiative der Unterhaltungsindustrie und der Provider eingerichtet werden soll.

Am Zustandekommen der Vereinbarung beteiligt war der New Yorker Gouverneur Andrew Cuomo. Er hatte Ende 2008 die Provider und die Unterhaltungsindustrie an einen Tisch gebracht. Seinerzeit hatte die Musikindustrie die Strategie der Massenklagen aufgegeben. Seitdem schickt die RIAA beim Verdacht eines illegalen Up- oder Downloads eine E-Mail an den Provider. Je nach Vereinbarung soll der Provider dann die Nachricht weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoß aufmerksam machen und auffordern, damit aufzuhören. Die nun getroffene Vereinbarung vereinheitlicht das Verfahren für alle Beteiligten. (anw)