Oberlandesgericht verbietet Telefon-CDs

Telefonkunden müssen um Erlaubnis gefragt werden, bevor ihre Daten für eine Telefonbuch-CD-Rom verwendet werden können.

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Von
  • Christian Persson

Telefonkunden müssen um Erlaubnis gefragt werden, bevor ihre Daten für eine Telefonbuch-CD-Rom verwendet werden können. Nach einem Beschluß des Koblenzer Oberlandesgerichts verstößt der Verkauf einer Telefonbuch-CD ohne Zustimmung der Telefonkunden gegen den Datenschutz. Ein Händler, der eine solche CD verkauft, mache sich mitschuldig. Das geht aus einem am Mittwoch in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Beschluß des Oberlandesgerichts hervor.

Das Gericht stellte mit seiner grundlegenden Entscheidung (Aktenzeichen 4 U 1196/98) die Rechtswidrigkeit des Verkaufs einer CD-Rom fest, die Daten von Fernsprechteilnehmern enthielt. Die enthaltenen Daten stammten aus TelefonbĂĽchern der Deutschen Telekom. Die Richter betonten, die gegenĂĽber der Telekom erteilte Einwilligung der betroffenen Telefonkunden zur Aufnahme in die "amtlichen TelefonbĂĽcher" sei nicht zugleich auch eine Einwilligung in die Nutzung der Daten auf einer CD. (cp)