Brüssel will digitalen Binnenmarkt voranbringen

Die EU-Kommission macht einen weiteren Vorstoß für die paneuropäische Lizenzierung von audiovisuellen Inhalten im Netz. Interessierte Personen und Gruppen können noch bis November Stellung zu dem Vorschlag nehmen.

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel ein Diskussionspapier (PDF-Datei) zu politischen Rahmenbedingungen für die Verbreitung audiovisueller Medien im Internet vorgelegt. Das Papier soll als Grundlage für die Debatte dienen, ob und in welcher Form die Verbreitung audiovisueller Inhalte reguliert werden soll und wie die Politik die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle auf dem Weg in den digitalen Binnenmarkt unterstützen kann. Abgestimmt wurde der Vorschlag von Binnenmarktkommissar Michel Barnier mit seinen Kolleginnen Neelie Kroes (Digitale Agenda) und Androulla Vassilliou (Bildung und Kultur). Die Kommission bittet interessierte Personen und Gruppen um Stellungnahme bis zum 18. November 2011.

Neben einer Bestandsaufnahme des Wandels, dem audiovisuelle Medien durch das Internet ausgesetzt sind, befasst sich das Kommissionspapier vor allem mit dem weiten Problemfeld der Rechteverwertung und der Vergütung von Urhebern. Die europäische Verwertungslandschaft ist trotz einige Ansätze für paneuropäische Rechteklärung noch weit vom Ideal des Binnenmarktes entfernt. Anhand der Stellungnahmen möchte sich die Kommission ein Bild machen, wie der digitale Binnenmarkt gestaltet werden muss, damit Verbraucher, Anbieter und Rechteinhaber gleichermaßen profitieren können.

"Ich möchte sicherstellen, dass die Europäer die Chancen, die das Internet bietet, ergreifen können", erklärte Barnier in einer Mitteilung der Kommission. "Es ist mir wichtig, die Meinungen aller betroffenen Gruppen zu hören – Urheber, Interpreten, Produzenten, Händler und Verbraucher." Der Binnenmarktskommissar bereitet eigenen Angaben zufolge einen Vorschlag für eine paneuropäische Lizenzierung von Urheber- und anderen Schutzrechten vor, in die das Ergebnis der Konsultation einfließen soll.

Wie das globale Netz bei audiovisuellen Inhalten in Konflikte mit der nationalen Rechtslage geraten kann, zeigt ein Beispiel, auf das das ZDF-Blog Hyperland jüngst hingewiesen hat. Im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist festgelegt, dass private "Veranstaltungen von Rundfunk" zulassungspflichtig sind. Live-Streaming-Angebote wie das von Google in den USA eingeführte YouTube Live fallen unter deutsches Rundfunkrecht, sobald sich einen Stream mehr als 500 Zuschauer ansehen. Ein deutsches "Justin TV" ist unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen undenkbar. Auch YouTube Live gibt es in Deutschland noch nicht – ob das an der Rechtslage liegt, wollte Google nicht sagen. (vbr)