Londoner Gericht vertagt Entscheidung über Assanges Auslieferung

Das Urteil des High Court über die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange wird in einigen Wochen erwartet. Das Verfahren dürfte in jedem Fall auch noch die nächste Instanz beschäftigen.

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Von
  • Detlef Borchers

Nach zwei angesetzten Tagen der Berufungsverhandlung über die Auslieferung des australischen Wikileaks-Gründers Julian Assange an Schweden vertagte der Londoner High Court die Entscheidung. Der vorsitzende Richter will sich Zeit nehmen, die zahlreichen vorgetragenen Argumente zu würdigen. Das Urteil wird in drei bis vier Wochen erwartet.

Am zweiten Verhandlungstag wurde erneut über die Verhältnismäßigkeit des europäischen Haftbefehls gestritten. Wiederholt wies die Verteidigung von Assange darauf hin, dass der gebürtige Australier nicht formell angeklagt ist. Deshalb sei der Haftbefehl unstatthaft. Außerdem sei es fraglich, ob – wie im Falle Assanges geschehen – eine schwedische Staatsanwältin einen europäischen Haftbefehl ausstellen dürfte.

Kronanwältin Clare Montgomery als Vertreterin des schwedischen Staates wies auf die unterschiedlichen Rechtssysteme hin, in denen nicht nur Gerichte (wie in Großbritannien), sondern auch Staatsanwälte Haft anordnen können. Sie beschuldigte die Verteidigung, die Vorwürfe gegen Assange zu verharmlosen und schilderte die Zwangslage der beiden Frauen, die Assange nach ihrer Darstellung ausnutzte.

Die Verteidigung versuchte wiederum, das Verhalten von Assange zu verharmlosen: Wenn ein Mann und eine Frau nackt im Bett liegen, sei eine Erektion nichts Ungewöhnliches, abstrahierten die Anwälte weit von den bekannten Aussagen der Betroffenen. Assange werden von der schwedischen Justiz sexuelle Vergehen gegen zwei Frauen vorgeworfen.

Das Verfahren dürfte auf jeden Fall noch den Supreme Court als nächste Instanz beschäftigen. Assange hatte schon angekündigt, notfalls bis vor die höchste Instanz zu ziehen. Sollte das Gericht im Sinne des Wikileaks-Gründers entscheiden, wird die Kronanwältin in Berufung gehen, da eine Aufhebung des europäischen Haftbefehls durch Schweden nicht erwartet wird. (vbr)