Bürgerrechtler fordern Bundestag zur Abstimmung gegen Vorratsdatenspeicherung auf

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft die Abgeordneten dazu auf, für einen Antrag zur Klage gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme zu stimmen und eine "Nacht der Kommunikationsfreiheit" einzulegen.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft die Bundestagsabgeordneten auf, einem Antrag zur Klage gegen die umstrittene EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten im Telekommunikationsbereich zum Durchbruch zu verhelfen. Die Bürgerrechtler fordern alle Parlamentarier auf, die Nacht zum Freitag zur "Nacht der Kommunikationsfreiheit" zu machen. Sie sollen "zahlreich ihre Stimme abgeben" und parteiübergreifend für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) votieren. Die Bürger ermuntert der Arbeitskreis, die Volksvertreter ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzufordern. Ein Musterbrief findet sich auf der Website der Bürgerrechtler.

Die Grünen hatten Mitte Mai einen Gruppenantrag initiiert, der inzwischen von 118 Abgeordneten auch aus anderen Oppositionsfraktionen unterstützt wird. Ihnen zufolge kam die Annahme der weit gehenden Maßnahme zur pauschalen Überwachung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger auf Basis einer falschen Rechtsgrundlage zustande. Da es sich um eine reine Angelegenheit der Strafverfolgung handle, hätte der EU-Rat einen entsprechenden Rahmenbeschluss treffen müssen. Der Weg über eine Richtlinie hätte nicht eingeschlagen werden dürfen. Die oppositionellen Parlamentarier wollen daher die Bundesregierung auffordern, Klage gegen die Direktive beim EuGH zu erheben. Ihre Auffassung hatten jüngst mehrere Abgeordnete der Großen Koalition sowie im vergangenen Jahr auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geteilt.

Noch ist es den Initiatoren des Antrags aber nicht gelungen, die 1. Lesung ihrer Forderung auf die Tagesordnung für die einzige Plenarsitzung des Bundestags in dieser Woche zu hieven. Im Gespräch war eine Abstimmung am frühen Freitagmorgen, die momentan aber in den Sternen steht. Die besorgten Abgeordneten müssten daher wohl vor Sitzungsbeginn eine entsprechende Änderung der Agenda und eine Abstimmung über den Antrag beantragen. Eine Behandlung ihres Begehrs in einer späteren Sitzungswoche könnte zu spät kommen, da die Frist für die Klageerhebung beim EuGH bereits am 10. Juli abläuft, befürchtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Mit dem Papier wollen die Abgeordneten auch die künftige Gestaltungsbefugnis des Bundestags auf dem Gebiet des Strafrechts wahren. Laut dem Bremer Politikwissenschaftler Ralf Bendrath war das von der EU-Kommission letztlich eingeschlagene Verfahren mit zahlreichen Ungereimtheiten und Widersprüchen behaftet. Voll dahinter hätten nur sechs Mitgliedsstaaten gestanden. Die ursprünglichen Gründe für eine Richtlinie – die Harmonisierung der Speicherfristen und der Kostenerstattung für die Provider zum Vermeiden von Marktverzerrungen – seien weitgehend ausgeklammert worden. Nur diese hätten aber eine Regelung über die Binnenmarkt-Kompetenzen der EU erlaubt.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die in der Richtlinie vorgesehene "Totalprotokollierung der Telekommunikation" unabhängig von den formalen Fragen für verfassungswidrig. In der Rasterfahndungsentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche ausdrücklich "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" bekräftigt. Eine allgemeine, verdachtslose Überwachung der Telekommunikation der Bevölkerung aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizei und zur Erleichterung der polizeilichen Überwachung der Bevölkerung widerspreche den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates. Der Jurist erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Bürgerrechtler wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Umsetzung der Richtlinie angekündigt hätten.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (anw)