Länder rudern bei Websperren gegen illegale Glücksspiele zurück

Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder empfehlen, die umstrittene Klausel zur Blockade rechtswidriger Lotterien und Sportwetten aus der geplanten Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags zu streichen.

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Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder empfehlen, die umstrittene Klausel zur Blockade rechtswidriger Lotterien und Sportwetten aus dem Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag zu streichen. Dies geht aus einem Bericht (PDF-Datei) der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über "Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols" hervor, den der Landtag in Düsseldorf am Donnerstag veröffentlicht hat. Der Einsatz von Websperren zur Bekämpfung illegaler Glücksspiele-Angebote im Netz ist heftig umstritten. Die FDP-Fraktion im NRW-Landtag brachte inzwischen auch einen Antrag (PDF-Datei) zum Verzicht auf Sperrmaßnahmen ins Parlament ein.

Das Reformvorhaben, das von Schleswig-Holstein bislang nicht unterstützt wird, ist insgesamt in unruhiges Fahrwasser geraten. Experten rechnen damit, dass die in den vergangenen drei Monaten erfolgte Prüfung der Initiative durch die EU-Kommission negativ ausfallen wird und die bisher ins Spiel gebrachten Nachbesserungen nicht ausreichen. Den europäischen Wettbewerbshütern dürfte der Liberalisierungsansatz mit sieben Lizenzen für Anbieter von Sportwetten und die damit verknüpfte Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent der Wetteinsätze nicht ausreichen. Sportwetten-Anbieter kritisieren, mit der Abgabe lasse sich ein Wettbetrieb nicht mehr wirtschaftlich aufrechterhalten. Mit einem Bescheid aus Brüssel wird Anfang nächster Woche gerechnet.

Der Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geht indes auch die geplante Teilöffnung des staatlichen Glücksspielmonopols zu weit. Sie erwartet in diesem Falle weitere Umsatzeinbrüche und Entlassungen bei den deutschen Spielbanken. Beim Verbot von Glücksspielen im Internet solle es bleiben, erklärte der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinigung Mitte der Woche. Im Netz fehle nicht nur die soziale Kontrolle; auch die Geschäftsfähigkeit der Spieler sei nicht zuverlässig prüfbar. (vbr)