Online-Radiorecorder-Dienst macht nach GEMA-Abmahnung weiter [Update]

MP3flat.com, das automatisiert Radiosendungen mitgeschneidet, habe "sein illegales Angebot nach einer Abmahnung eingestellt", erklärte die GEMA. Der Webdienst nahm nach eigenen Angaben aber nur einige Änderungen vor.

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Von
  • Nico Jurran

Der Webdienst MP3flat.com, der automatisiert Radiosendungen mitschneidet, habe "sein illegales Angebot nach einer Abmahnung durch die GEMA eingestellt", erklärte die Musik-Rechteverwertungsgesellschaft. MP3flat.com selbst erklärte, man betreibe den Dienst nach einigen Änderungen weiter.

In der Neuen Musikzeitung ist die Pressemitteilung der Autorengesellschaft GEMA zum angeblichen Sieg über den Online-Radiorecorder-Dienst MP3Flat.com noch zu finden. Auch der Hintergrund der Abmahnung wird genannt: MPFlat.com habe "auf illegale Weise" monatlich bis zu 30.000 Musiktitel zur Verfügung gestellt, ohne die hierfür erforderliche Lizenz bei der GEMA einzuholen. Sowohl die Betreibergesellschaft als auch der inzwischen zurückgetretene Geschäftsführer hätten nach der Intervention durch die GEMA eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.

Zitiert wird in der Mitteilung auch das GEMA-Vostandsmitglied Dr. Harald Heker mit den Worten: "Der Fall Mp3flat.com zeigt, wie die zur Verfügung stehenden Techniken der digitalen Musikdistribution zu qualitativ und quantitativ bislang ungekannten Dimensionen von Urheberverletzungen beitragen können, wenn diese gegen die kreativen Musikautoren eingesetzt werden."

Bei der GEMA-Website ist diese Mitteilung allerdings bislang nicht zu finden. Tatsächlich bestätigte der Betreiber des Dienstes gegenüber heise online aber die Abmahnung durch die GEMA, verweigerte jedoch genauere Angaben. Man habe auf die GEMA-Forderungen reagiert und einige Änderungen vorgenommen, sodass der Dienst nun weiterbetrieben werden könne, betonte der MP3Flat.com-Sprecher. Darüber, welche Änderungen konkret vorgenommen wurden, schweigt sich der Betreiber des Dienstes bislang allerdings aus.

[Update]:
Mittlerweile liegt eine ausführlichere Stellungnahme von MP3flat.com zur Abmahnung vor. Demnach sei der Dienst mittlerweile so umgestaltet worden, dass es nun der Nutzer in der Hand habe, welchen Radiosender er zu welchem Zeitpunkt aufnimmt. Alle Aufnahmen und der Download der mitgeschnittenen Radioprogramme seien kostenlos. "Unseres Erachtens ist dieses Vorgehen vom Recht auf Privatkopie gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz gedeckt", machen die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde & Beuger deutlich, die den Dienst im Rechtstreit gegen die GEMA vertreten. "Es handelt sich hier um ganz private Radiomitschnitte, die jeweils einem einzelnen Nutzer zugeordnet werden", betont Anwalt Solmecke. Die einzelnen Aufnahmen können auch nur individuell mittels Usernamen und Passwort abgerufen werden.

Laut Solmecke sei auch die GEMA offenbar der Meinung, dass der Dienst in dieser Form legal ist. Entscheidender Unterschied zur früheren Version sei, dass der Nutzer nunmehr alle Aufnahmen selbst anfertigt und MP3flat.com lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellt. Da auch keinerlei Werbung geschaltet werde, würden die Aufnahmen völlig kostenfrei erfolgen. (nij)