KaZaA-Betreiber wegen Copyright-Verletzungen schuldig gesprochen

Die KaZaA-Nutzern zur Verfügung gestellte P2P-Software unterstütze Verstöße gegen das Urheberrecht, befand der Australian Federal Court in Sydney. Ein generelles Aus für die Musiktauschbörse verfügte das Gericht allerdings nicht.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Prozess gegen die Betreiber der Musiktauschbörse KaZaA hat der Australian Federal Court in Sydney am heutigen Montag eine erste Entscheidung getroffen. Demnach verstößt die seit 2002 von den Unternehmen Sharman Networks und Altnet für Tauschzwecke zur Verfügung gestellte P2P-Software gegen das Urheberrecht. "Die Beklagten haben mit dazu beigetragen, dass KaZaA-Nutzer von den Klägern gehaltene Copyrights auf Tonaufnahmen verletzen", erklärte Richter Murray Wilcox. Auch hätten die KaZaA-Betreiber mit ihrem Angebot eine Einstellung gefördert, wonach es "cool sei, Urheberrechte der Musikindustrie zu missachten", stellte Wilcox weiter fest.

Er ordnete an, dass sechs Beklagte -- die Unternehmen Sharman Networks Ltd., LEF Interactive Pty Ltd, Altnet Inc., Brilliant Digital Entertainmant Inc. sowie die Einzelpersonen Nicola Ann Hemming (CEO von Sharman Networks) und Kevin Glen Bermeister (Altnet-Chef) -- 90 Prozent der Anwaltskosten der Klägerseite zu tragen haben. Fallen gelassen wurden hingegen die Klagen gegen Sharman License Holdings Ltd, Brilliant Digital Entertainmant Pty Ltd, Philip Morle (Cheftechniker bei Sharman Networks) und Anthony Rose (Chief Technology Officer von Altnet). Anträgen der Kläger, die KaZaA-Betreiber auch wegen Verstößen gegen den Trade Practices Act, den Fair Trading Act sowie der Bildung einer verschwörerischen Gemeinschaft zu belangen, folgte das Gericht nicht. Über Schadensersatzforderungen der Musikindustrie soll in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.

Ein generelles Aus für KaZaA verfügte das Gericht in Sydney allerdings nicht. Vielmehr haben die Betreiber nun zwei Monate Zeit, die Filesharing-Software dahingehend zu ändern, dass künftig keine urheberrechtlich geschützten Dateien mehr ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber zwischen den P2P-Nutzern getauscht werden können. KaZaA-Eigentümer Sharman Networks hatte während des Prozesses ausgesagt, dass mit der Musikindustrie wiederholt über das Problem von Copyright-Verletzungen der Nutzer gesprochen wurde, man sich aber außer Stande sehe, die Inhalte der getauschten Dateien zu kontrollieren. Die insgesamt 30 klagenden Unternehmen der Musikbranche -- darunter Sony BMG, EMI, Warner Music und Universal Music -- gaben hingegen zu Protokoll, dass eine Inhaltskontrolle sehr wohl möglich sei, wenn man es nur wolle.

Zum Schutz vor künftigen Urheberrechtsverletzungen müssen die KaZaA-Betreiber laut Gerichtsentscheid allen neuen Nutzern eine Software zur Verfügung stellen, die mit einer Keyword-Filtertechnik ausgestattet ist, über die sich Titel und Interpreten herausfiltern lassen, die nicht explizit für Tauschzwecke freigegeben sind. Um auch die bisherigen Nutzer dazu zu bringen, möglicht schnell auf die neue KaZaA-Filter-Software umzusteigen, wurden die KaZaA-Betreiber angewiesen, auf ihrer Website "maximalen Druck" auf die User auszuüben -- etwa durch deutliche Warnhinweise sowie eine einfache Upgrade-Möglichkeit.

Die deutsche Musikindustrie begrüßte unterdessen die Entscheidung des australischen Gerichts. Die Betreiber einer unautorisierten Musiktauschbörse seien verantwortlich für Millionen von Urheberrechtsverletzungen täglich, erklärte der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände (IFPI), Gerd Gebhardt. Das Urteil sei wegweisend für die Branche und bedeute einen weiteren Schub für legale Internet-Angebote. "Wir gehen davon aus, dass illegale P2P-Dienste in Zukunft weniger, legale Angebote noch stärker genutzt werden", sagte Gebhardt in Berlin. (pmz)