Urteil: Keine Rechtsgrundlage für Fluggastdatenweitergabe an USA

Der Europäische Gerichtshof hat bestimmt, dass die EU-Kommission das Abkommen mit den USA zur Weitergabe von Flugpassagierdaten im kommenden Monat kündigen muss.

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Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass es für die Weitergabe von Flugpassagierdaten durch EU-Mitgliedsstaaten an die USA keine geeignete Rechtsgrundlage gibt. Damit verstoße die Datenweitergabe gegen EU-Recht. Das EU-Parlament war im Jahr 2004 gegen ein am 28. Mai 2004 geschlossenes Abkommen zur Freigabe der Daten zwischen der EU-Kommission und den USA vor Gericht gegangen.

Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 hatten die USA im November 2001 Rechtsvorschriften erlassen, wonach Fluggesellschaften, die Flüge in die oder aus den USA oder über deren Gebiet durchführen, den US-Zollbehörden einen elektronischen Zugriff auf die Daten ihrer automatischen Reservierungs- und Abfertigungssysteme, die so genannten "Passenger Name Records", gewähren müssen. Die EU-Parlamentarier kritisierten, dass in dem Abkommen der EU-Kommission mit den USA auch die Übermittlung der Daten an Drittstaaten möglich sei und dass EU-Bürger nicht vor dem Datenmissbrauch in den USA geschützt seien, zumal auch E-Mail-Adressen und Kreditkartennummern übermittelt wurden.

Die EU-Kommission muss nun das Abkommen innerhalb des nächsten Monats kündigen. Die Kündigung wird in 90 Tagen wirksam, also bleibt das Abkommen bis Ende September wirksam. (anw)