Fahrzeugradar im 24-GHz-Band kann kommen

Die EU-Kommission hat eine befristete Einführung des Kfz-Kurzstreckenradars im 24-GHz-Band beschlossen. Profitieren werden davon allerdings wohl nur die Fahrer von Oberklassefahrzeugen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die EU-Kommission hat eine befristete Einführung des Kraftfahrzeug-Kurzstreckenradars im 24-GHz-Band beschlossen. Spätestens zum 1. Juli dieses Jahres dürfen Automobilhersteller somit europaweit Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen (FAS) zur Kollisionsvermeidung und -abschwächung in Umlauf bringen, die das Frequenzband im Bereich um 24 GHz nutzen. Das Konsortium SARA (Short Range Automotive Radar Frequency Allocation), ein Zusammenschluss von Automobilherstellern und Zulieferern, hatte sich schon seit längerem dafür eingesetzt, eine länderübergreifende Frequenzregulierung für 24-GHz-Breitband-Autoradaranwendungen zu erreichen.

Ziel von SARA ist die FAS-Entwicklung auf Grundlage von Radarsensoren, die im Umkreis von 20 Metern ständig die Fahrzeugumgebung abtasten. Die Verarbeitung der Sensordaten geschieht über eine spezielle Software im Fahrzeug, die einschätzt, ob und welche Objekte mögliche Gefahrenquellen oder Hindernisse darstellen. Visuelle, haptische oder akustische Signale sollen den Fahrer dann vor potenziellen Gefahren warnen. Sicherheitsexperten gehen davon aus, dass sich mit der radarbasierten Rundumerkennung eine deutliche Senkung der Unfallzahlen erzielen lässt -- etwa bei Spurwechseln, Objekten im toten Winkel oder Abbiegemanövern. Die Achillesferse von SARA war bislang das fehlende Frequenzband.

Mehr als eine Alibi-Entscheidung ist der jetzt ergangene Beschluss der EU-Kommission (PDF) allerdings nicht. Denn eigentlich eignet sich für den Kraftfahrzeug-Kurzstreckenradar das Frequenzband um 79 GHz am besten, doch sind die erforderlichen Sensoren für diesen Frequenzbereich derzeit noch nicht verfügbar. Zudem nutzen andere Funkdienste schon Frequenzen im 24-GHz-Band, das von 21.65 bis 26.65 GHz reicht. Der Frequenzbereich 23.6 bis 24.0 GHz beispielsweise ist der Funkastronomie, der Satelliten-Erderkundung und der passiven Raumforschung vorbehalten, die Bereiche 21.2 bis 23.6 und 24.5 bis 26.5 GHz werden intensiv für Festverbindungen zur Realisierung der Infrastruktur bestehender Mobilfunknetze der 2. und 3. Generation und den Ausbau fester drahtloser Breitbandnetze genutzt.

Die für die Frequenzzuteilung zuständige CEPT (Conference of European Posts and Telegraphs) hatte Sendungen in diesem Frequenzbereich deshalb bislang verboten. Untersuchungen ergaben, dass eine unbeschränkte Einführung des Kfz-Kurzstreckenradars in diesem Frequenzband zu unzulässigen funktechnischen Störungen bei den vorhandenen Funkanwendungen führen würde. Um den bandbreitenhungrigen Kraftfahrzeugradar im 24-GHz-Band aber dennoch zu ermöglichen, musste also eine Notlösung her. Ausgehend von der Annahme, dass die Störungen erst auftreten, sobald die Fahrzeuge mit Kfz-Kurzstreckenradar eine bestimmte Verbreitungsdichte erreichen, kam die CEPT zu dem Schluss, dass eine begrenzte gemeinsame Nutzung des 24-GHz-Bandes unter der Bedingung möglich ist, dass der Anteil der mit Kurzstreckenradar ausgerüsteten Fahrzeuge auf jedem nationalen Markt unter sieben Prozent liegt.

Im Hinblick auf den Schutz des Festdienstbetriebes ist eine gemeinsame Frequenznutzung mit dem Kfz-Kurzstreckenradar dann vereinbar, wenn der Anteil der mit Kurzstreckenradar ausgestatteten Fahrzeuge in Sichtweite eines Festdienstempfängers unter 10 Prozent liegt, rechnet die CEPT außerdem vor. Die EU-Kommission ging schließlich davon aus, dass diese Grenzwerte nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor 2013 erreicht werden und erteilte die Genehmigung, das 24-GHz-Band für den Kfz-Kurzstreckenradar bis zu diesem Stichtermin zu öffnen. Überwacht werden soll die Gesamtzahl der Fahrzeuge mit Kurzstreckenradar durch Meldungen der EU-Mitgliedsstaaten sowie der Automobilhersteller.

Konkret bedeutet die Zulassungsbeschränkung für Autos mit 24-GHz-Kurzstreckenradar, dass in den kommenden Jahren wohl nur die Fahrer von Oberklassefahrzeugen vom hehren Ziel der EU-Kommission profitieren werden, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das, obwohl 24-GHz-Sensoren längst auf elektronischen Standardbauteilen basieren und in großen Stückzahlen kostengünstig gefertigt werden können. Mit dem verordneten Ausschluss des Massenmarktes dürfte es zudem schwierig werden, die im eSafety-Programm der EU-Kommission postulierten Vorgaben zu erreichen, nach denen in Europa bis 2010 die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr um 50 Prozent reduziert werden soll. Und Fahrerassistenzsysteme zur Kollisionsvermeidung sollten wesentlich mit dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

Die Automobilhersteller sehen sich zudem mit weiteren Einschränkungen konfrontiert. So müssen die Kurzstreckenradarsysteme beispielsweise so konfiguriert werden, dass sie sich in der Nähe von Funkastronomiestationen automatisch deaktivieren; auch dürfen die Systeme nur in Betrieb sein, wenn das Auto auch wirklich benutzt wird. Die Sendeleistungen der Radarsysteme unterliegen ebenfalls strengen Vorgaben. Die EU-Kommission will spätestens in vier Jahren prüfen lassen, ob ihre Annahmen zur Verträglichkeit einer begrenzten Nutzung des 24-GHz-Bandes durch Kfz-Kurzstreckenradar zutreffend waren. Dann soll auch der Wechsel auf das 79-GHz-Band vorbereitet werden, das ab 2013 fest für Kfz-Kurzstreckenradar eingeplant ist. (pmz)