Zeitung: Hewlett-Packard darf Mitarbeiter nicht ungleich bezahlen
Der Computerkonzern darf nach Ansicht des Stuttgarter Arbeitsgerichts Mitarbeiter, die im Rahmen der Ăśbernahme von Compaq zu HP gewechselt sind, nicht schlechter bezahlen als die bisherige Stammbelegschaft.
Der Computerkonzern Hewlett-Packard darf Mitarbeiter, die im Rahmen der Ăśbernahme von Compaq zu HP gewechselt sind, nicht schlechter bezahlen als die bisherige Stammbelegschaft. Das hat nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten das Stuttgarter Arbeitsgericht im Fall eines ehemaligen Compaq-Mitarbeiters entschieden (AZ: 4 Ca 10185/04).
Zum 1. Februar 2004 hatte HP die Brutto-Gehälter seiner Beschäftigten in Deutschland um 35 Euro monatlich erhöht. 400 Mitarbeiter bundesweit warten bis heute auf den Bonus. Sie waren im Zuge der Übernahme Compaqs zu HP gewechselt und hatten bis Frühjahr 2004 keinen HP-Standardarbeitsvertrag unterzeichnet. Damit seien unterschiedliche Arbeitsbedingungen entstanden, die unterschiedliche Zahlungen rechtfertigten, argumentierte HP. Betroffene Mitarbeiter hatten dagegen Klagen eingereicht, das Stuttgarter Arbeitsgericht urteilte jetzt als erstes in einem solchen Verfahren.
In der Begründung der Richter heißt es, HP habe "den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt". Die Gehaltserhöhung sei genereller Art und diene dem Inflationsausgleich, eine Differenzierung sei deshalb nicht erlaubt. Allerdings sprachen die Richter dem Arbeitnehmer statt 35 Euro nur 32,24 Euro monatliche Nachzahlung zu, da er gemäß seines Compaq-Vertrags drei Stunden weniger in der Woche arbeitet als Kollegen mit HP-Verträgen. Eine Berufung schlossen die Richter aus.
FĂĽr die IG Metall hat das Urteil "Signalcharakter". HP sprach dagegen von "einem Einzelfall". Personaldirektor Ernst Reichart sagte: "Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren nicht von ĂĽbergeordnetem Interesse ist." (dpa) / (anw)