Zurich-Versicherungen verweigern Sony Rechtshilfe in Datenskandal

Der japanische Konzern bleibt möglicherweise auf den Rechtskosten sitzen, die durch Schadenersatzansprüche von Kunden entstehen können, die von Einbrüchen in Sony-Netze betroffen sind.

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Der japanische Elektronikkonzern Sony bleibt in den USA möglicherweise auf seinen Rechtskosten sitzen, die im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen auf Sony-Netzwerke entstanden sind. Sony hatte sich an die Zurich American Insurance (ZAIC) und an die Zurich Insurance (ZIC) gewandt, um Rechtshilfe zu bekommen und die Schadenersatzforderungen begleichen zu lassen. Die beiden Versicherungen – Töchter der Schweizer Zurich Versicherung – haben sich daraufhin mit einer Feststellungsklage an ein New Yorker Gericht gewandt, um die Forderungen abzuwehren, da sie nicht gerechtfertigt seien.

Sony rechnet in diesem Zusammenhang für das laufende Geschäftsjahr mit Kosten in Höhe von 171 Millionen US-Dollar. Die ZAIC und die ZIC lehnen es ab, sich um die von Sony an sie weitergereichten Verfahren zu kümmern, da sie nicht von den Policen abgedeckt würden, die die Japaner abgeschlossen haben; es handele sich hier nicht um Personen- oder Sachschäden, für die Sony versichert sei.

In der Klageschrift rekapitulieren die Versicherungen, dass Hacker am 16. April in das Netz von Sony Online Entertainment (SOE) und einen Tag darauf in das Playstation Network eingedrungen seien. Dabei seien 25 Millionen beziehungsweise 77 Millionen Accounts kompromittiert worden. Am 3. Juni folgte ein Einbruch in das Netz von Sony Picture.

In der Folge seien von betroffenen Sony-Kunden in den USA 55 und in Kanada 3 Anträge auf Sammelklageverfahren gestellt worden, heißt es weiter in der Klageschrift. Dabei gehe es unter anderem um Ersatz für Schäden, die durch den Diebstahl persönlicher Daten und durch die um einige Tage verspätete Benachrichtigung durch Sony entstanden sein könnten. Außerdem interessieren sich die US-Behörde Federal Trade Commission, ein Ausschuss des Repräsentantenhauses sowie einige Generalstaatsanwälte von US-Bundesstaaten für die Angelegenheit. (anw)