NRW-Landtag verabschiedet Verfassungsschutzgesetz
Mit den Stimmen von CDU und FDP wurde das geänderte Gesetz angenommen, das die Grünen als verfassungswidrig bezeichnen. Ein Änderungsantrag der SPD fand keine Mehrheit.
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Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute mit den Stimmen von CDU und FDP das geänderte Verfassungsschutzgesetz (PDF-Datei) für das Bundesland verabschiedet. Während der SPD-Abgeordnete Karsten Rudolph das "Auslesen von Festplatten" als einen "schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte" und als "staatlich organisierten Hausfriedensbruch" bezeichnete und damit die Kritik der SPD wiederholte, sieht Peter Biesenbach von der CDU das Gesetz als "gute Lösung". Innenminister Ingo Wolf (FDP) lobte das Verfassungsschutzgesetz als modernstes in Deutschland und als "Quantensprung". Es gehe nicht um private Tagebücher. Der Verfassungsschutz müsse auf Augenhöhe mit Leuten sein, die Böses im Schilde führen.Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
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Das Gesetz soll die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitern. Damit soll nach Ansicht der Landesregierung eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um zum Beispiel Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrollieren zu können. Laut Wolf sei die geplante Kontrolle von Internet und Privatcomputern ein Mittel, um Informationen über Anschlagspläne zu erhalten. Das Gesetz soll dem NRW-Verfassungsschutz auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet geben, also für so genannte Online-Durchsuchungen.
Die Landtagsopposition hatte vor zwei Wochen bei dem Gesetz noch weiteren Diskussionsbedarf gesehen, die SPD deshalb eine dritte Lesung beantragt, da sie vor allem beim Abhören von Wohnungen noch Unklarheiten gesehen hatte. Monika Düker von den Grünen hält das Gesetz für verfassungswidrig. Schwarzgelb halte sich nicht an die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Änderungsantrag der SPD, mit dem sie das Gesetz auf die im März 2004 vom höchsten deutschen Gericht ausgegebene Linie zur Wohnraumüberwachung bringen wollte, wurde heute abgelehnt.
Siehe dazu auch:
- Datenschutzbeauftragter kritisiert Online-Durchsuchungen privater Computer
- Fraktionen streiten ĂĽber Online-Durchsuchung von Privat-Computern
- BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
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- Globale Rasterfahndung, Privatfirma sammelt und verkauft Daten, c't 24/06, S. 202
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