Bundesnetzagentur veröffentlicht Bericht zur IP-Netz-Zusammenschaltung

Stellungnahmen zum Abschlussbericht der Projektgruppe "Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze" sind ausdrücklich erwünscht. Die Arbeit soll Grundlage für Lösungswege bei den anstehenden Veränderungen der Netzstruktur sein.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch den Abschlussbericht der Projektgruppe "Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze" veröffentlicht und fordert die Öffentlichkeit nun auf, Stellungnahmen zu dem Bericht einzureichen. Die Projektgruppe, der zwölf Experten aus verschiedenen Bereichen des Telekommunikationsmarktes angehörten, war im August vergangenen Jahres ins Leben gerufen worden. Sie hatte die Aufgabe, Konsequenzen und Probleme einer Zusammenschaltung von IP-basierten Netzen zu untersuchen und anschließend mögliche Szenarien zu entwickeln. Ein Schwerpunkt der Arbeit lag auf der Erarbeitung eines neuen Zusammenschaltungsregimes für die Sprachtelefonie.

Zu den untersuchten Faktoren gehörten unter anderem Anzahl und Lage von Zusammenschaltungspunkten, mögliche Qualitätsdifferenzierung, Preisniveau und Preisstrukturaspekte von Zusammenschaltungsleistungen sowie Abrechnungssysteme. "Wir gehen davon aus, dass mit dem Übergang zu IP-basierten Netzen erhebliche Veränderungen in der Netzstruktur einhergehen werden", erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Diese technischen Veränderungen werden aber auch ökonomischen Einfluss haben, zum Beispiel in welchem Maße und in welcher Form Wettbewerb zukünftig stattfinden kann. Dabei spielen Zusammenschaltungsfragen eine zentrale Rolle."

Mit dem Bericht habe man "eine ausgezeichnete Grundlage" geschaffen, um im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen zu geeigneten Lösungen im Sinne des Wettbewerbs zu kommen, betonte Kurth. Zur Unterstützung der Arbeit der Projektgruppe gab die Bundesnetzagentur zudem mehrere wissenschaftliche Gutachten in Auftrag. Diese können ebenso wie der Abschlussbericht (PDF-Datei) auf den Seiten der Bundesnetzagentur abgerufen werden. Kommentare werden bis zum 26. Februar berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur bittet sowohl um Einschätzungen zu Punkten, bei denen grundsätzlich Einigkeit erzielt wurde, als auch um Stellungnahmen zu bislang noch offenen Fragen. (pmz)