Markenrechtsanwälte befürchten Cybersquatter für ganze Top Level Domains

Das Gremium der Markenrechtsvertreter innerhalb der Internet-Verwaltung ICANN hat vor möglichen unerwünschten Auswirkungen neuer Domains beziehungsweise Adresszonen neben .com, .org oder .info gewarnt.

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Von
  • Monika Ermert

Das Gremium der Markenrechtsvertreter innerhalb der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat einmal mehr vor möglichen Auswirkungen neuer Domains beziehungsweise Adresszonen neben .com, .org oder .info gewarnt. Ganze Adresszonen (Top Level Domains, TLDs) statt bislang einzelner Adressen (Second Level Domains) innerhalb der TLDs wie .com oder .net könnten die Beute von Cybersquattern werden, fürchten die Vertreter der Inhaber von Markenrechten. Sie schlagen daher eine Vielzahl von Gegenmaßnahmen vor. Berücksichtigte ICANN all diese Vorschläge, würde es für neue Wettbewerber ganz schön schwierig bei der Beantragung einer neuen Adresszone. Zumindest aber dürfte eine weitere Runde mit neuen Top Level Domains noch weiter als bislang schon hinausgezögert werden.

Vier Hauptbedenken treiben die Markenrechtsvertreter um. Vor allem empfehlen sie dringend, dass ICANN bei neuen TLDs, die sich an bestimmte Nutzer richten, auch prüft, ob die angesprochene Zielgruppe die Adresszone überhaupt haben möchte. Wenn zum Beispiel ein gewitzter Bewerber eine .bank-TLD bei ICANN beantragt, müsse doch wenigstens festgestellt werden, ob die Banken eine solche Domain überhaupt haben wollen.

Auf Seiten der Markenrechtsvertreter ist man ohnehin dafür, nur Spezialdomains zuzulassen und dann die Vorstellungen und Bedürfnisse bei der entsprechenden "Nutzergemeinde" abzufragen. Wenn ICANN entgegen dieser Empfehlung doch auch allgemeine Adresszonen (analog zu .com) zulassen wolle, müsse die private Netzverwaltung zumindest überprüfen, inwieweit der jeweilige Bewerber vor allem auf defensive Registrierungen spekuliert. Dabei kann ein Unternehmen oder anderer Markeninhaber eine Domain registrieren, nur um sie für die Nutzung durch andere Interessierte zu blockieren. Sollte eine Bewerbung für eine Domain vor allem auf solche Einnahmequellen ausgerichtet sein, müsse ICANN die Bewerbung ablehnen.

Markeninhaber sollen außerdem mittels eines speziellen Schlichterverfahrens Einspruch gegen Adresszonen erheben können – und zwar auch dann, wenn sie phonetisch leicht mit einer Marke zu verwechseln sind. Das Schlichterverfahren soll im Stil der aktuellen Domainschlichterverfahren nach der "Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy" (UDRP) funktionieren – aber eben nicht auf wegen einer einzelnen Second Level Domain, sondern wegen einer gesamten Adresszone (der Top Level Domain). Selbstverständlich muss nach Ansicht der Markeninhaber auch vertraglich abgesichert werden, dass die UDRP für einzelne Internetadressen (Second Level Domains) auch in den neuen Adresszonen zur Anwendung kommt.

Schließlich pochen die Markeninhaber auf eine offene, für jedermann zugängliche Whois-Datenbank, um jederzeit die Identität eines Domaininhabers ohne viel Federlesen überprüft werden kann. Genau um diesen Punkt wird allerdings derzeit im Rahmen der Whois-Debatte gerungen, da zahlreiche Registrare auf ein datenschutzfreundlicheres Verfahren drängen. Hinausgezögert dürfte die Einführung neuer Adresszonen zuletzt noch durch die Empfehlung werden, unbedingt auch neue Nicht-ASCII-Adresszonen (etwa für chinesische, arabische, griechische Domains) gleich mit zu berücksichtigen. Die technischen Vorbereitungen dafür brauchen allerdings noch Zeit; und diese dürften gemäß dem Wunsch der Markeninhaber dann auf keinen Fall visuell, phonetisch oder semantisch mit existierenden Adresszonen verwechselbar sein. Eine solche Regelung wird wohl auf den erbitterten Widerstand potenzieller .com-Mitbewerber in anderen Sprachregionen der Welt treffen. (Monika Ermert) / (jk)