Hartz-IV-Software: Ein Feature, kein Fehler

Ein Jahr mit 360 Tagen als Berechnungsgrundlage und die Auszahlung von 1 Cent im Monat sind laut Bundesagentur für Arbeit keine Softwarefehler.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Berechnung des Arbeitslosengeld II (Alg-II) auf der Grundlage eines Jahres mit 360 Tagen ist kein Softwarefehler, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) und T-Systems als Software-Lieferant feststellen. Ziel sei vielmehr eine Vereinfachung der Rechengänge, durch die die Ansprüche von Arbeitslosen einfacher und schneller geprüft werden können, erklärte eine BA-Sprecherin gegenüber den Westfälischen Nachrichten. Diese hatten gemeldet, dass die Bundesagentur mit der Verkürzung des Jahres Millionen spare.

Auch der von mehreren Medien gemeldete Trick, Arbeitslosen 1 Cent auszuzahlen, damit sie krankenversichert bleiben, ist kein Softwareproblem. Diese Regelung solle verhindern, dass sich arbeitslose Partner in Bedarfsgemeinschaften nach Ablehnung der Alg-II-Zahlungen selbst versichern müssen und dann durch die Krankenkassenbeiträge unter die Bedürftigkeitsschwelle fallen.

Hinweise zu solchen Verfahren sammelt die Nürnberger BA-Zentrale in einer Wissensdatenbank, die als nicht druckbare PDF-Datei an die Geschäftsstellen verschickt wird. Da diese Datei mittlerweile über 2 MByte groß ist, gibt es Probleme bei einigen Behörden, die den Empfang solch großer Dateianhänge eingeschränkt haben. Dies sei das einzige bekannte Problem, heißt es aus Nürnberg. (Detlef Borchers) / (ad)