Verbraucherschützer starten Umfrage zu Mobile Commerce
Die internationale Online-Befragung wird vom Transatlantic Consumer Dialogue bis zum 1. Juli durchgeführt und vom Verbraucherzentrale Bundesverband sowie von der Stiftung Warentest und unterstützt.
Eine international angelegte Verbraucherbefragung ist online, die bis zum 1. Juli vom Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) durchgeführt wird. Angesprochen sind Personen, die ein mobiles Endgerät besitzen (zum Beispiel Handy, PDA mit Mobilfunkfunktion). In einem Dutzend Fragen, die sich in weniger als zehn Minuten beantworten lassen, werden Erfahrungen mit "Mobile Commerce" (M-Commerce) der Verbraucher erhoben. Hierunter versteht der TACD jeden elektronischen Einkauf mit Unterstützung von mobilen Endgeräten. Der Transatlantic Consumer Dialogue ist ein Netzwerk von Verbraucherorganisationen in der Europäischen Union und den USA, in das auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingebunden ist. Eine deutsche Version der Befragung findet sich auf der Website von Consumers International, einer weiteren internationalen Dachorganisation von Verbraucherverbänden.
Die Verbände interessieren sich für die Erfahrungen der Verbraucher mit M-Commerce-Angeboten, die Downloads von Klingeltönen und Bildschirmschonern, Börsenberichte oder Staumeldungen oder auch den Kauf von Parktickets oder Bankgeschäfte umfasssen. In den Fragen geht es um das Nutzungsverhalten der Verbraucher (Häufigkeit und Art der Transaktionen), darum, welche Schwierigkeiten beim M-Commerce auftreten ("Haben Sie eine Rechnung für etwas bekommen, was Sie nicht gekauft haben?") und Eindrücke der Konsumenten, ob und wie zufriedenstellend solche Probleme gelöst wurden: Konnte das Problem im Dialog mit dem Anbieter aus der Welt geschafft werden oder musste der Kunde einen Verband oder eine Behörde zur Hilfe holen?
Die Ergebnisse der Umfrage werden auch vom vzbv und von der Stiftung Warentest veröffentlicht. In der Vergangenheit trugen insbesondere Anbieter von Klingeltönen und ähnlichen Downloads zum schlechten Ruf von M-Commerce-Angeboten bei, im April untersagte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatzentscheidung Werbepraktiken, die die Unerfahrenheit Jugendlicher ausnutzen. Da nicht am konkreten Gerichtsverfahren beteiligt, zeigte sich der Marktführer mobiler Entertainment-Angebote, Jamba, zwar vom BGH-Urteil unbeeindruckt. Unterdessen beabsichtigt die Bundesregierung, per Gesetz den Verbraucherschutz bei Telecom-Diensten auszuweiten. Mit einer Initiative gegen mobilen Spam versuchen Mobilfunkanbieter, grenzüberschreitend gegen schwarze Schafe im M-Commerce vorzugehen. (ssu)