Klickbetrug: Brisante E-Mail für AdWords-Kunden

Jeder AdWords-Kunde ist Partei einer Sammelklage in den USA - wenn er nicht explizit widerspricht.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

In den letzten Tagen erhielten Kunden von Googles Werbesystem AdWords eine E-Mail mit dem Betreff "Important Legal Notice Regarding Your Google AdWords Account". Die Mail dürfte, schon wegen des englischen Subjects, bei vielen Adressaten im Papierkorb gelandet sein – ein Fehler, denn der Text hat es in sich. Die Nachricht informiert über ein in den USA anhängiges Verfahren: "Wenn Sie in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis heute Online-Werbung von Google gekauft haben, sind Sie Partei einer beim Circuit Court of Miller County (US-Gericht) im US-Bundesstaat Arkansas anhängig gemachten Sammelklage."

Hintergrund ist ein Vergleich in einem Verfahren um Klickbetrug. Die Kläger, der Online-Shop Lane's Gifts and Collectibles und andere, hatten behauptet, dass Google keine angemessenen Maßnahmen ergriffen habe, um Klickbetrug durch Klickbots und andere ungültige oder missbräuchliche Klicks auf Online-Anzeigen erkennen und verhindern zu können. Deshalb habe Google die Verträge mit den Anzeigekunden verletzt, sich ungerechtfertigt bereichert und verbotene Absprache betrieben.

Google hat mit den Klägern beim US-Gericht in Arkansas einen Vergleich ausgehandelt. Er sieht einen Entschädigungsfonds in Höhe von 90 Millionen US-Dollar vor, um Opfer von Klickbetrügern zu entschädigen. Die 90 Millionen US-Dollar sollen nun – abzüglich der Anwaltskosten von maximal 30 Millionen US-Dollar – an alle Beteiligte in Form von Werbegutschriften verteilt werden. Jede Partei der Sammelklage soll einen Anteil des Topfes erhalten, der dem Anteil ihres Schadens am Gesamt-Klickbetrug entspricht. Am 24. und 25. Juli will das Gericht entscheiden, ob der Vergleich "fair, angemessen und adäquat" ist.

Jeder Adressat des Rundschreibens ist automatisch Teil der Klägergruppe. Wer seine Ansprüche anmelden will, muss im Zeitraum vom 19. Juni bis zum 4. August 2006 unter www.clicksettlement.com ein Anspruchsformular ausfüllen und angeben, welcher Anteil seiner Werbung von Klickbetrug betroffen war. Mit der Beteiligung an der Sammelklage verzichtet man allerdings auf künftige rechtliche Schritte. Klickbetrugs-Opfer können sich aber auch der Sammelklage bewusst nicht anschließen. Wenn sie dem Vergleich nicht zustimmen, müssen sie dies dem Gericht und den Parteien mitteilen – und zwar schriftlich bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der E-Mail (die Adresse findet sich in der Mitteilung über die Sammelklage). Damit halten sie sich alle Rechte gegenüber Google für eine mögliche weitere Klage offen.

In einer Stellungnahme gegenüber heise online bezeichnete Google den jetzt erzielten Vergleich als "fair": "Wir glauben, dass der Prozentsatz ungültiger Klicks, der möglicherweise nicht entdeckt werden kann und für den Werbetreibende zahlen mussten, sehr klein ist." Google treffe proaktiv Maßnahmen, um ungültige Klicks auszufiltern, bevor sie den Werbekunden in Rechnung gestellt werden. Dafür setze Google "Top-Ingenieure" an.

Auch das deutsche Unternehmen 44u Marketing war von den Klägern angeschrieben worden, um sich an der Sammelklage zu beteiligen. Lothar Wuth zu dem bei 44u entstandenen Schaden durch Klickbetrug: "Der finanzielle Schaden hielt sich bei uns bis Ende 2003 noch im Rahmen, nach unseren Daten zwischen vier und sechs Prozent. Explosionsartig steigerte sich der Klickbetrug bei unseren US-Kampagnen ab September 2003 und bei EU- und Deutschland-Kampagnen ab Februar 2004 mit der Einführung von Adsense."

44u entschied sich daher für ein Opt-Out, um sich rechtliche Schritte gegen Google in Zukunft offen zu halten, erklärte Wuth: "Wenn wir uns dieser Klage anschließen, attestieren wir Google, bezogen auf den AdWords-Umsatz in dem Zeitraum, einen Klickbetruganteil von nur 0,6 Prozent und bekämen deshalb auch nur maximal 0,6 Prozent unserer eingezahlten Summe zurück."

c't hatte in Heft 17/2004 gezeigt, dass Google Probleme beim Erkennen von Klickbetrug hatte. So ließ sich über ein einfaches Automatisierungsscript tagelang unverhältnismäßig starker Anzeigen-Traffic erzeugen, der von Google nicht als Mogelei erkannt, sondern voll abgerechnet wurde. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jo)