IT-Unternehmen wollen nicht fĂĽr illegales Filesharing haften

Ab Ende März befasst sich das oberste Gericht der USA mit P2P-Tauschbörsen. Unternehmen wie Microsoft und AOL befürchten, ein Präzedenzurteil könne dazu führen, dass sie für illegales Treiben mit ihren Produkten haftbar gemacht werden könnten.

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Der Supreme Court, die oberste Gerichtsinstanz der USA, wird sich ab dem 29. März mit der Klage der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie gegen die P2P-Softwareanbieter Grokster und StreamCast befassen. In Medienberichten heißt es, große Unternehmen wie Microsoft, Yahoo, Google, AOL und Apple wollen sich in Eingaben zu dem Fall äußern. Sie meinen, die US-amerikanische Wirtschaft könne geschädigt werden, wenn Unternehmen für illegales Treiben mit ihren Produkten durch die Nutzer haften müssten. Das berichtet die Washington Post. Eine Entscheidung der obersten Richter wird voraussichtlich im Juli fallen.

Die IT-Unternehmen stellen sich nicht ausdrücklich auf die Seite der beklagten Hersteller von P2P-Software. Aber sie wollen einen Präzedenzfall vermeiden, der darauf hinausliefe, dass sie sich für ihre Innovationen und Produkte verantworten müssten, wenn User damit Gesetze verletzten. In der Tat gibt es Politiker, deren Bestrebungen in diese Richtung zielen. So hat kürzlich der kalifornische Senator Kevin Murray einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Anbieten von P2P-Software unter Strafe stellt, wenn damit illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials verbreitet werden. Ein solches Gesetz könne über Kalifornien hinaus nicht nur für P2P-Softwareanbieter eine Signalwirkung haben, meinen US-Rechtsexperten.

Die Computer & Communications Industry Association hatte ähnlich wie nun die IT-Firmen bereits in einer Eingabe (PDF) vom September 2003 beim US Court of Appeals for the Ninth Circuit argumentiert. Dieses Gericht hatte im August 2004 das Urteil der Vorinstanz bestätigt, nach dem die P2P-Softwarehersteller Grokster und Streamcast Networks (Morpheus) ihre Geschäfte weiter betreiben dürfen. Eines der hier vorgebrachten wegweisenden, und damit für die US-amerikanische Justiz wichtigen Gerichtsurteile ist das zwanzig Jahre alte "Betamax"-Urteil, das Sony von Urheberrechtsverletzungen mit den von ihm hergestellten Videorecordern freisprach. (anw)