Französisches Gericht weist Klage wegen Musik-Piraterie zurück

Frankreichs Musik-Industrie und andere Rechteinhaber dürfen den Internetverkehr nicht nach Gutdünken verfolgen, um unrechtmäßige Weitergabe von Musik aufzuspüren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 255 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Dusan Zivadinovic

Ein französisches Gericht hat entschieden, dass die Musik-Industrie und andere Rechteinhaber den Internetverkehr nicht nach Gutdünken verfolgen dürfen, um unrechtmäßiger Weitergabe von Musik nachzuspüren. Das Recht auf Privatheit sei in diesem Fall höher einzustufen.

Im vorliegenden Fall haben Vertreter von französischen Musikverlagen die IP-Adresse eines Nutzers ermittelt, der den Multiclient Shareaza eingesetzt hat, und Anzeige erstattet. Das Gericht wies die Anzeige nun zurück. "Die Zurückweisung ist wichtig, weil sie sich direkt auf die in dutzenden Fällen angewandte Taktik der Musikverlage auswirkt", so der Anwalt des beschuldigten Filesharers, Olivier Hugot.

Die Kläger wollen nun Berufung gegen das Urteil einlegen, spielen aber die Bedeutung des Falls herunter. "Es ist lediglich eine isolierte Entscheidung zwischen vielen anderen Fällen, die wir erfolgreich angestrengt haben," sagte Sophie Duhamel, Sprecherin der Organisation. "Freilich ist es nicht gar so gut, die Entscheidung in der Rechtsprechung zu haben."

Datenschützer wie der Rechtsberater Mathias Moulin von Frankreichs Kommision für Informationstechnologie und Freiheit sehen das Urteil hingegen als ein starkes Signal für die Privatheit. "Die Rechtevertreter sollten nun verstehen, dass sie ohne Autorisierung von uns kein System zur Identifikation von Downloadern aufsetzen können", so Moulin, dessen Organisation solche Genehmigungen erteilen kann. Das Eindringen in die Privatsphäre kann in Frankreich Geldstrafen bis zu 300.000 Euro oder bis zu fünf Jahre Haft nach sich ziehen, erinnerte Moulin. (dz)